Wie ist es mit der Versteuerung Kurzarbeitergeld - muß man es bei Steuererklärung angeben?
Versteuerung Kurzarbeitergeld - wer kennt sich aus? Freund hatte 2010 kurz Kurzarbeit und fragt sich nun wie er steuerlich damit umgehen muß. Denke Euch.
3 Antworten
Keine Angst.Steht alles auf deiner Lohnsteuerkarte.Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht für einige Einnahmen des Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung vor. So sind z. B. das erhaltene Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen steuerfrei . Dieser Progressionsvorbehalt bewirkt, dass die Lohnersatzleistung zwar steuerfrei bleibt, dass sie jedoch die Steuer auf die übrigen Einkünfte deshalb erhöht, weil die Lohnersatzleistung bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt wird. Das Kug unterliegt somit dem "Progressionsvorbehalt". Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt Gruß Z... .
Das Kurzarbeitergeld ist in der Anlage N Zeile 25 angegeben. Ausserdem wird es ja auf seiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 eigens ausgewiesen.
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt letztendlich wird es doch mit versteuert. Durch das Kurzarbeitergeld erhöht sich der persönliche Steuersatz. Gib das Kurzarbeitergeld in der Anlage N an(da gibt es auf der ertsen Seite eine Zeile für Einnahmen, die dem Progressionsunterhalt unterliegen). Füge der Steuererklärung noch einen Nachweis bei, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.