ehepaar, gemeinsame doppelte Haushaltsführung, wer setzt welche Kosten ab

2 Antworten

Es ist schon erstaunlich, dass Euer Finanzamt bei diesem Konstrukt bezüglich der Absetzbarkeit der Zweitwohnung mitspielt, denn schließlich wohnt ihr gemeinsam in einer Wohnung und damit ist Euer Lebensmittelpunkt eigentlich auch der Ort B.

Für Eure Zweitwohnung zahlt Ihr ja auch nur 1x Miete, also kann sie auch nur 1x steuerlich berücksichtigt werden, aber es obliegt Euch die Kosten zu splitten und anteilig bei jedem Ehepartner in Ansatz zu bringen.


obelix  23.06.2011, 18:40

ich sehe auch B als Lebensmittelpunkt. A ist reines Privatvergnügen.

EnnoBecker  24.06.2011, 09:35
@obelix

Seh ich nicht so. Hier ist weder die eine noch die andere Ansicht zweifelsfrei richtig. Warum sollen die beiden ihren Lebensmittelpunkt nicht in A haben?
 
Die Aufwendungen kann der absetzen, der sie getragen hat.

Hallo Mehlmann, Danke für die Information, aber den Ansatz, dass jeder der beiden Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 € pro einfachen Kilometer für die wöchentliche Familienheimfahrt geltend macht, erkennt das FA nicht an mit der Begründung, es wird doch gemeinsam gefahren. Unlogisch in Bezug auf Fahrgemeinschaften und eigentlich eine nicht logische Erklärung.


Mehlmann  25.06.2011, 12:28

Hallo bali2010,

Einspruch einlegen und auf das Schreiben vom "BMF, 31.8.2009, IV C 5 - S 2351/09/10002" hinweisen.

Dort sind unter Tz. 1.5 die Fahrgemeinschaften abgehandelt und die Finanzverwaltungen sind an Ihre Schreiben gebunden.

Weitere Quelle ist: "OFD Hannover, 6.5.2004, S 2351 - 172 - StH 214/S 2351 - 83 - StO 213"

und natürlich § 9 EStG ;-)

wünsche viel Erfolg zur Not den Weg zum Steuerberater oder als Arbeitnehmer zum Lohnsteuerhilfeverein gehen wenn du Dir das selbst nicht zutraust.

Wünsche ein schönes Wochenende.

MfG