Hallo! Ich bin Student und lebe in intakter Ehe mit meiner erwerbstätigen Frau und Kind zusammen in einem Haushalt. Darüber hinaus bin ich abgesehen von zeitweiligen geringfügigen Beschäftigungen z.Zt. nicht erwerbstätig. Nun habe ich gehört, daß wir in der Steuererklärung Unterhalt für mich geltend machen können, allerdings werden Nachweise verlangt. Trifft es überhaupt zu, daß meine Frau mir gegenüber unterhaltspflichtig ist und dies entsprechend in die Anlage Unterhalt (klar: nicht U) eintragen kann? Und wenn ja: Heisst das, wir müssen nun jeden Einkaufszettel sammeln oder gibt es eine Art Lebenshaltungskostenspauschale, die wir eintragen können?