Werden Vorschusszinsen bei der Sparbuchabrechnung versteuert?
Hallo,
wenn ich ein Sparbuch habe mit 10.000,00 Euro darauf und ich es OHNE vorzeitige Kündigung auflösen möchte, versteuere ich dann den Zinsbetrag vor und nach Abzug der Vorschusszinsen (Soli bleibt außen vor) ?
Beispiel bei einem Habenzinssatz von 2,00 %:
Möglichkeit 1:
10.000 + 33,33 (aufgelaufene Zinsen für 60 Tage) - 12,50 VZ - 8,33 (Abgeltungssteuer, 25% von 33,33) = 10.012,50 Euro
Möglichkeit 2:
10.000 + 33,33 (aufgelaufene Zinsen für 60 Tage) - 12,50 VZ - 5,20 (Abgeltungssteuer, 25% von 20,83 (33,00-12,50 ) = 1.015,63 Euro
Ich hoffe, die Frage ist so verständlich. Vielen Dank!
2 Antworten
Nach meiner Einschätzung - ich habe hierzu nicht das entsprechende BMF Schreiben konsultiert - unterliegen die Guthabenzinsen (ohne Abzug von VZ) der Abgeltungssteuer.
Vorschusszinsen (VZ) sind Darlehnszinsen und als solche nicht abzugsfähig. Sie sind auch nicht als Werbungskosten zu sehen, weil mit diesem Aufwand keine Einkünfteerzielung oder -erhaltung erreicht werden soll. Die Guthaben- und Vorschusszinsen betreffen zwei völlig unterschiedliche, aufeinanderfolgende Zeiträume.
Über die Richtigkeit der Berechnung der VZ will ich mich nicht äußern.
Meine Bank sagte mir, dass Vorschusszinsen von den Zinserträgen abgezogen werden und erst dann die Abgeltungsteuer fällig wird.