Unterhalt für Ehegatten in intakter Ehe
Hallo! Ich bin Student und lebe in intakter Ehe mit meiner erwerbstätigen Frau und Kind zusammen in einem Haushalt. Darüber hinaus bin ich abgesehen von zeitweiligen geringfügigen Beschäftigungen z.Zt. nicht erwerbstätig. Nun habe ich gehört, daß wir in der Steuererklärung Unterhalt für mich geltend machen können, allerdings werden Nachweise verlangt. Trifft es überhaupt zu, daß meine Frau mir gegenüber unterhaltspflichtig ist und dies entsprechend in die Anlage Unterhalt (klar: nicht U) eintragen kann? Und wenn ja: Heisst das, wir müssen nun jeden Einkaufszettel sammeln oder gibt es eine Art Lebenshaltungskostenspauschale, die wir eintragen können?
2 Antworten
Einen steuerlich relevanten Unterhalt gibt es nur dann, wenn die Eheleute getrennt leben, der Unterhalt also nachweislich und "out of pocket" gezahlt wird.
Selbst wenn Deine Frau Dir nachweislich ein "Taschengeld" zahlte, interessierte das das Finanzamt gar nicht.
Nicht bei einer intakten Ehe, denn durch die Zusammenveranlagung habt ihr ja schon die Fiktion der gleichmäßigen Einkommensverteilung.
Es gibt also keinen extra Abzug für Unterhalt.
Aber Dein Studium kann sich stuerlich auswirken. Entweder als Werbungskosten bei Dir (vorwggnommene), oder als Sonderausgaben.