Unterhalt für Ehegatten in intakter Ehe

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen steuerlich relevanten Unterhalt gibt es nur dann, wenn die Eheleute getrennt leben, der Unterhalt also nachweislich und "out of pocket" gezahlt wird.

Selbst wenn Deine Frau Dir nachweislich ein "Taschengeld" zahlte, interessierte das das Finanzamt gar nicht.

Nicht bei einer intakten Ehe, denn durch die Zusammenveranlagung habt ihr ja schon die Fiktion der gleichmäßigen Einkommensverteilung.

Es gibt also keinen extra Abzug für Unterhalt.

Aber Dein Studium kann sich stuerlich auswirken. Entweder als Werbungskosten bei Dir (vorwggnommene), oder als Sonderausgaben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986