Wohnung in UK wird vermietet. Wir versteuern die in UK. Mieteinnahmen auch in DE versteuern?
- Muessen die UK Mieteinnahmen auch in DE versteuert werden? Das Finanzamt woll das wir von 2005 - 2007 Steuern bezahlen.
- Die Wohnung ist moebliert. Kann ich tatsaechlieche Kosten abziehen?
- Kann ich bestimmte Pauschbetraege abziehen? (Verschleiss)
- Kann ich die Kosten der Fluege, Telefonate, Briefmarken abziehen? Gibt es da ein Pauschbetrag?
- Die UK Steuer behoerden haben uns erzaehlt dass wir die Mieteinnahmne in UK versteuern muessen obwohl wir da nicht Wohnen. Weil wir schon in UK die Mieteinnahmen versteuert haben, koennen wir die irgendwie zurueckbekommen oder abziehen?
1 Antwort
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Steuern
Nach Artikel 6 des DBA (abkommen zur Vermeidung der Doppelbsteuerung) werden die Einkünfte aus unbewglichem Vermögen (Immobilien) in dem Land bestuert, wor die Immobilie liegt. GB ist also richtig.
Was von Euch verlangt wird, könnte der Progressionsvorbehalt sein. Der hat damals wohl noch gegolten. Seht mal auf dem Bescheid nach.
keine Pauschlane für den Verschleiß, aber natürlich die Abschreibungen.
Kosten die nötig sind um die Wohnung zu verwalten. Also Porto uns. auch ein Flug zum Mieterwechsel.
Die britsiche Steuer kommt nicht zurück, weil ja in GB zu versteuern ist. Normaler Weise würde ausländische Steuer angerechnet, aber ich bin mir sicher man will hier eben nur den Progressionsvorbehalt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Und da GB zur EU gehört, will man inzwischen nicht Mal mehr den Progressionsvorbehalt.