Wohnung in UK wird vermietet. Wir versteuern die in UK. Mieteinnahmen auch in DE versteuern?

1 Antwort

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  • Nach Artikel 6 des DBA (abkommen zur Vermeidung der Doppelbsteuerung) werden die Einkünfte aus unbewglichem Vermögen (Immobilien) in dem Land bestuert, wor die Immobilie liegt. GB ist also richtig.

  • Was von Euch verlangt wird, könnte der Progressionsvorbehalt sein. Der hat damals wohl noch gegolten. Seht mal auf dem Bescheid nach.

  • keine Pauschlane für den Verschleiß, aber natürlich die Abschreibungen.

  • Kosten die nötig sind um die Wohnung zu verwalten. Also Porto uns. auch ein Flug zum Mieterwechsel.

  • Die britsiche Steuer kommt nicht zurück, weil ja in GB zu versteuern ist. Normaler Weise würde ausländische Steuer angerechnet, aber ich bin mir sicher man will hier eben nur den Progressionsvorbehalt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986