Wir haben letztes Jahr unser privat bewohntes Haus renoviert und möchten dieses Jahr noch einen Wintergarten nachträglich anbauen lassen. Man kann ja Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich anrechnen lassen. Gilt das auch für einen neu gebauten Wintergarten? Wenn ja was müssen wir bei der Rechnungstellung beachten.
Ist Anbau eines Wintergartens steuerlich absetzbar?
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