Wer kann Bestattungskosten bei Steuer angeben, Erbe oder der der letztlich bezahlt?
Von wem können Bestattungskosten bei der Steuer angesetzt werden? Angenommen man bezahlt Beerdigung,, war aber nicht Erbe oder verwandt, kann man dann trotzdem steuerliche Vorteile geltend machen?
1 Antwort
Bestattungskosten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings müssen die Kosten der Bestattung erst vom Nachlass des Erblassers abgezogen werden. Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht mehr möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.
Außerdem muss es sich um die Bestattung eines nahen Verwandten handeln.
Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbaren Eigenbelastung abgezogen.
Warum? Es ist doch überhaupt nicht klar, ob hier die Einkommensteuer oder die Erbschaftsteuer gemeint ist. Bei der Erbschaftsteuer gibt es ja schließlich den § 10 (5) Nr. 3 ErbStG.
Lange Rede, kurzer Sinn: Bei den vom Fragesteller genannten Voraussetzungen, nein!