Es betrifft den Steuerbescheid 2008. Wir sind im August 2008 in ein EFH aufs Dorf gezogen, mein Sohn besuchte weiterhin die Schule im alten Ort. Den Schulbus konnte er nicht benutzen, da dieser für Grundschüler nicht eingerichtet war. Deshalb war ich gezwungen ihn täglich zur Schule zu fahren und auch abzuholen. Dies lies sich gut mit den Arbeitsfahrten verbinden. Die gefahrenen Mehrkilometer gab ich bei der Steuererklärung an, allerdings ohne Erfolg. Wird als Umwegstrecke aus privaten Gründen gewertet und abgelehnt. Ich hatte ja aber gar keine andere Möglichkeit mien Kind zur Schule zu bringen. Macht es Sinn sich gegen diese Ablehnung zu wehren?