Geldwerter Vorteil mit Firmenwagen und Bahncard 100

1 Antwort

Allerdings nicht ganz ohne und letztlich ist das Ergebnis der Lohnsteuerprüfung nicht vorherzusehen.

An sich ist der Fall für dich bis zu einem bestimmten Punkt ganz normal. Du hast dein (Home-)office in Heidelberg und einen Firmenwagen. Daran ändert sich auch nichts, wenn du - was bei Beratungsunternehmen üblich ist - ein paar Jahre in Tokio oder Hamburg bist.

Nun rechnet dein Arbeitgeber gegenüber dem Kunden in Hamburg Reisekosten ab. Auch das ist so weit ganz normal. Der Kunde in Hamburg stellt aber fest, dass sich das fürchterlich läppert. Da du gleichzeitig auch mehr Stunden als nötig brauchst, will er dir aus Gründen der Kostenersparnis eine Bahncard 100 spendiern.

Der ist aber nicht dein Arbeitgeber und führt auch weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben für dich ab. Die Bahncard 100 taucht bei ihm in der Buchhaltung neben deinem Verpflegungsmehraufwand und den Hotelkosten als Beratungskosten auf.

Bei deinem Arbeitgeber taucht sie gar nicht auf.

Wenn alles so ist, wirkt der Fall auf mich eindeutig. Es ist ok und du hast keinen Geldwerten Vorteil zu versteuern, weil man dann, wenn ein Prüfer das moniert sehr gut mit der Einsparung argumentieren kann. Anders lautende Urteile - die es vielleicht schon gibt, die aber aktuell weder deinen Arbeitgeber noch deinen Auftraggeber interessieren können aber noch in 10 Jahren kommen.

>>>1.) Wie wirkt sich das Projekt auf meinen Dienstsitz aus? Gilt für die 1%-Regelung der vertragliche Arbeitsort oder der Projektort?

Der Arbeitsort. Stelle dir die 1-%-Regelung vor, wenn einer jahrelang in Tokio oder Sydney eingesetzt ist.

>>>2.) Wie wirkt sich die Bahncard in diesem Szenario aus?

Gar nicht.

Das sind natürlich nur meine Meinungen. Eine Kleinigkeit, die ich falsch verstanden habe, eine Gesetzesänderung in den letzten 13 Jahren (in denen ich nicht mehr in der Steuerberatung bin) oder sonstwas kann dazu führen, dass der Fall ganz anders liegt.


Gnulv 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 09:53

Danke für die schnelle Antwort:

Meine Formulierung war allerdings missverständlich, bzw. ist koorekturbedürftig:

1.) Ich meinte natürlich die nicht die 1% -Regelung, sondern die Versteuerung Arbeitsweg 2.) Das Projekt ist innerhalb meines Arbeitgebers (also nicht extern)