Auch ohne dass ich 2009 was verdient und dafür Steuern gezahlt habe, möchte ich eine Steuererklärung abgeben, um die umfangreichen Kosten für mein Aufbaustudium als Verlustvortrag für die Folgejahre geltend machen zu können. Wird bei der Ermittlung eines Verlusts (= negativer Gesamtbetrag aller Einkünfte) auch ein zeitweiliger Bezug von ALG I (Einkommensersatzleistung) sowie eines Stipendiums (ebenfalls Einkommensersatzleistung) als Teil der Einkünfte berücksichtigt?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!