Wird nach einer Hochzeit eine Steuerklassenänderung rückwirkend gültig?
Ich weiß dass man das Jahr der Hochzeit rückwirkend anders veranlagt. Aber bis wann muss ich dann die Steuerklassenänderung vollzogen haben nach der Hochzeit? Gibt es eine Frist oder kann ich das noch Monate später tun?
Beispiel: meine Schwester und ihr Mann haben im Dezember 2010 geheiratet. Reichen sie nun im April 2011 eine Steuerklassenänderung ein, werden sie dann rückwirkend von 1/2010 bis 3/2011 anders veranlagt?
1 Antwort
ab dem Jahr der Eheschließung, also das gesamte Jahr 2010 werden sie bei GEMEINSAMER VERANLAGUNG wie von Anfang an verheiratete Doppelverdiener behandelt. Also nicht mehr die Steuerklassen 1 und 1, sondern die lukrativeren Steuerklassen 3 und 5 bzw 4 und 4. Das bedeutet in der Regel viel Geld zurück. Allerdings sollten sie jetzt gleich beim Einwohnermeldeamt die Steuerklassen für 2011 ändern und nicht erst im April. Sonst sehen sie ihr zuviel bezahltes Geld erst wieder irgendwann im Jahre 2012 bei der Steuererklärung von 2011.