Ist der Einbau einer Heimsauna als Handwerkerleistung steuerlich absetztbar?
Hallo, ich plane die Anschaffung einer Heimsauna, die von einer Schreinerei individuell angefertigt wird. Kann ich auch die Arbeitsstunden des Schreiners in der Schreinerei steuerlich als Handwerkerleistung absetzen, oder nur die Montagekosten bei mir zuhause ?
2 Antworten
Eine solch maßgeschneiderte Sauna ist keine Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahme, allenfalls eine Modernisierung, aber schon das könnte fraglich sein, wenn es nicht vorher schon ein ähnliches "Gehäuse" gegeben hat. Natürlich ist eine neue Sauna kein Neubau, denn es wird kein Wohnraum geschaffen im Sinne der Teilziffer 20 des gültigen BMF-Schreibens www.kuerzer.de/hndl2010 (die Beurteilungslage vor diesem Schreiben hätte jedoch eine solche neue Sauna eindeutig als "Neubau" angesehen.). Es könnte also ein gerichtlicher Streitfall um diese Lücke in der Auslegung des BMF-Schreibens werden.
Zu den ansetzbaren Kosten zählen also Montagekosten für die Sauna, die Lohnkosten für den Elektroanschluss und die Anfahrtkosten, praktisch "Alles ohne Material!", aber bitte gegen Rechnung und nicht bar auf die Hand, also Bareinzahlung auf das Bankkonto oder Überweisung.
Die Arbeitsstunden in der Schreinerei sind nach dem BMF-Schreiben nicht anerkennungsfähig.
Ob du die Installation deiner Sauna als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kannst will ich mal bezweifeln. Grundsätzlich ist es zwar möglich Handwerkerkosten zu 20% des Lohns anzusetzen jedoch nur bei Renovierungs- Erhaltsungs und Modernisierungsmaßnahmen. Der Einbau einer Sauna gehört hier sicherlich nicht zu. Sollte es dir trotzdem anerkannt werden, auf jeden Fall nur die Leistungen direkt bei dir im Haus.