Wann reicht ein Kontoauszug als Beleg aus?
Ihh habe bei meiner Buchhaltung bemerkt, dass mir zwei Rechnungen zu den Kontoauszügen fehlen. Reicht der Kontoauszug als Kostennachweis aus, wenn es sich um montlich wiederkehrende Aufwendungen handelt, oder muss der Beleg nachgefordert werden? (Im Fall von Telefon- und Handyrechnungen) Darf ich trotzdem die Vorsteuer ziehen?
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