Einbruch in Privathaushalt, Bargeld gestohlen, steuerlich absetzbar ?
Kann man Bargeld, daß bei einem Einbruch gestohlen wurde, steuerlich bei außergew. Belastung aufführen oder sonst irgendwie unterbringen in Steuererklärung?
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Da gibt es ein zutreffendes Urteil, und demnach sind solche Kosten, wenn nicht versichert, nicht zu Lasten der Allgemeinheit geltend zu machen.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/aussergewoehnliche-belastung-diebstahl-hausratversicherung.htm