Einbruch in Privathaushalt, Bargeld gestohlen, steuerlich absetzbar ?

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Da gibt es ein zutreffendes Urteil, und demnach sind solche Kosten, wenn nicht versichert, nicht zu Lasten der Allgemeinheit geltend zu machen.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/aussergewoehnliche-belastung-diebstahl-hausratversicherung.htm