Bisher Steuerklasse 3/5 - wie verhält es sich damit, wenn Ehepartner selbständig wird?

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Hallo, ich halte es für besser, wenn der Partner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, die Steuerklasse 3 einträgt (der Partner dann 5, aber er braucht als Selbständiger die Steuerkarte ja nicht ) . Wenn der Selbständige dann wider Erwarten gleich im 1. Jahr seiner Selbständigkeit hohe Überschüsse hat, führt das dann bei der Jahressteuererklärung zu Nachzahlungen. Da aber in fast allen Fällen im 1. Jahr der Selbständigkeit keine steuerlichen Gewinne anfallen, ist das kein Problem. Es macht keinen Sinn durch Wahl der Steuerklassen 4/4 dem Staat unverzinsliche Vorauszahlungen zu leisten. Falls ab den nächsten Jahren doch Gewinne anfallen, sorgt der Staat nach der ersten gemeinsamen Jahressteuererklärung ohnehin durch die Festsetzung von EST-Vorauszahlungen, dass keine hohen Nachzahlungen anfallen.

Die Steuerklasse ist nur für den relevant, dem Lohnsteuer aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen wird. Der könnte mit der Wahl der Klasse III (V) also wenig (hohe) Abzüge haben. Bei Zusammenveranlagung wird allerdings dieser Effekt korrigiert und dann kommt es möglicherweise zu einer erheblichen Nachzahlung (Erstattung). Manche verkraften die Nachzahlung (Erstattung) emotional und finanziell schlecht (gut).

Also sorge besser für eine realistische Belastung durch die richtige Steuerklassenwahl, dh. evtl. auch IV.