Habe Freistellungsauftrag doppelt vergeben, muß ich Abgeltungssteuer nachzahlen, was soll ich tun?
Habe grade mit Entsetzen gemerkt, daß ich Freistellungsauftrag doppelt ausgestellt habe - droht nun Nachzahlung von Abgeltungssteuer? Habe in 2010 600 Euro für die Commerzbank (wo ich mein Depot habe) vergeben, hatte das jetzt ganz vergessen und habe beim heuer eröffneten online-Depot 500 Euro Freistellung gegeben. In dem neuen Depot sind aber noch keine Wertpapiere drin. Was kann ich nun tun? Danke für Euren Rat; wie konnte ich bloß so einen Mist bauen.
2 Antworten
Ruhig bleiben, es ist ja noch nichts passiert! Einfach den FSA beim neuen Depot korrigieren, so dass insg. mit dem Commerzbank-Depot, anderer Ertragskonten nicht mehr als € 801 für Alleinstehende freigestellt wird.
Solange insg. noch keine Erträge freigestellt wurden, die über diesen Sparerpauschbetrag gehen, passiert nichts. Die Banken melden erst im Folgejahr die freigestellten Erträge an das BZSt, das bei "Auffälligkeiten" das jeweilige Finanzamt informiert.
Es können ruhig Wertpapiere drin sein, das ist unproblematisch. Erst wenn Erträge fließen und der FSA angewandt wird, wird es problematisch (wie zuvor erklärt).
Was passiert denn dann genau, wenn man z.B. versehentlich mit mehreren Freistellungsaufträgen über 801/1602€ kommt, und die auch benutzt werden? Verrechnet das das Finanzamt einfach bei der Steuererklärung, oder hat man da sonst noch was zu befürchten?
Danke LittleArrow, also wenn beim neuen Depot noch nix drin ist - dann gibts noch keinen Ärger mit den Steuern? Dachte schon das doppelte Vergeben des Freistellungsauftrages sei großes Problem. Ok, dann werde ich die neue Freistellung erst mal stornieren.