Absetzen von Weiterbildungskosten in der Passivphase Altersteilzeit
Ich befinde mich in der Passivphase der Altersteilzeit als Lehrerin und möchte ein Fernstudium als psychologische Beraterin machen. Ich stelle mir vor, später eine eigene Praxis aufzumachen. Meine Frage ist nun, ob die Kosten auch vom Finanzamt als absetzungswürdig anerkannt werden, da ich ja nicht mehr meinem Beruf im Lehramt nachgehe.
2 Antworten
Das wirst du keinem Finanzamten glaubhaft machen können und die Antwort wird immer sein: Liebhaberei.
Entschuldigung: Altersteilzeit bedeutet, dass man sich aus dem Berufsleben zurückziehen möchte. Altersteilzeit nehmen, damit man später großes Geld verdienden kann - das glaubt kein Mensch !
Na ja, wollte mich aus dem Beruf der Hauptschullehrerin zurückziehen, in dem ich mehrere Jahrzehnte war ( das reichte!). Bin jetzt neugierig auf andere Tätigkeiten, braucht nicht das große Geld sein. Aber danke für den Einwand!Werde mal persönlich beim Finanzamt vorsprechen, bin noch zu fit fürs Sofa.
Kommt darauf an wie weit die Planungen für die spätere berufliche Selbständigkeit gediehen sind und weiterverfolgt werden. Schon mal ein unverbindliches Telefonat mit einem Finanzbeamten hinsichtlich der Machbarkeit geführt?
Danke billy, werde mal persönlich beim Finanzamt vorsprechen und mein Anliegen glaubhaft machen.