Finanzamt Nachzahlung?
mein Vater hat letztens einen Nachzahlungsbescheid bekommen, der uns nicht ganz schlüssig erscheind...villeicht kann uns ja einer von euch helfen ;)
Undzwar aufgeführt sind halt die normalen sachen...abzuführende steuer 34.560 €, geleistete steuern 32.320...die differenz sollen wir nachzahlen.
es hat sich nie was geändert außer das er meine ausbildung in der steuererklärung für 2010 angegeben hat...ich liege allerdings mit 7760€ noch unter der grenze für kindergeld.
was komisch ist, das finanzamt hat für 2010 das kindergeld zu den abführenden steuern hinzugerechnet (2208€)...sonst hat sich nix geändert zu den vorherigen jahren...weis einer villeicht woran das liegen kann? also auf der gehaltsabrechnung stehen 32.320 steuern, dazu wurde dann das kindergeld und noch etwas hinzugerechnet..DAANKE ;D
2 Antworten
Festgesetzte Steuer 34.560, geleistet 32.320, das heißt der Lohnsteuerabzug bzw. die Vorauszahlungen waren zu niedrig.
Kindergeld ist Einkommensteuer, die jedoch voraus gezahlt wird. Steht so im §32 oder §30 EStG, zumindest in der Gegend irgendwo.
Wenn sich der Kinderfreibetrag (§ 32 VI EStG) günstiger auswirkt als das Kindergeld, das ist meist aber ab einem zu versteuernden von 60.000 Euro so, dann wird das Kindergeld zurückgefordert, da die steuerliche Freistellung über den Kinderfreibetrag erledigt wurde.
Hmm, das Kindergeld wird als Steuervergütung gezahlt. Da das im EStG steht, bin ich in meinem jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass das Kindergeld ESt ist.
Interessante These. Es steht ja noch nicht lange drin (alles, was nach 52 ist, ist ja erst später reingekommen).
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Meiner Ansicht nach ist es schon deshalb keine Steuer, weil sie ja an den Bürger ausgezahlt wird.
Bei einer abzuführenden bzw. geleisteten Steuer von über 30.000€ hat man kein schlechtes Einkommen, aber wahrscheinlich ist hier das zu versteuernde Einkommen gemeint. Wer hat denn die Steuererklärung erstellt, denjenigen solltet Ihr fragen. Wenn es nur ein oder zwei Fragen sind kann man auch den Finanzbeamten direkt befragen.
Ne ne, es ist schon die Steuer gemeint, denn er bezieht sich ja auch auf die geleisteten Vorauszahlungen!
Im § 31 "Familienleistungsausgleich".
KiG ist zwar keine Einkommensteuer, aber ansonsten korrekte Antwort.