Kosten für Bauendreinigung steuerlich absetzbar?
Wenn man als privater Steuerzahler ein Haus gebaut hat u. für die Endreinigung eine Putzhilfe anstellt, ist das dann steuerlich absetzbar?
1 Antwort
Diese Putzleistungen gehören unzweifelhaft zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, auf die das BMF-Schreiben vom 15.02.2010 (www.kuerzer.de/hndl2010) anzuwenden ist. Um jedoch keinerlei Missverständnisse aufkommen zu lassen, sollte die Rechnungstextierung auch nur "Putz- bzw. Reinigungsleistungen" und nicht etwa "Bauendreinigung" lauten. Sonst entsteht möglicherweise der Konflikt zwischen Anlage 1 zum o.a. BMF-Schreiben "Neubaumaßnahmen" und Textziffer 20 (wo nur Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen ausgeschlossen werden).
Es sind bei Reinigungsleistungen mindestens zwei Fälle zu unterscheiden:
Anteil der Privatwohnung: 20 % des Rechnungsbetrages kann von der Steuerschuld abgesetzt werden (Zeile 76, Mantelbogen 2009), hierbei gilt ein Höchstbetrag von 20 % von € 20.000.
Anteil des Arbeitszimmers: Dieser Rechnungsanteil muß zwingend als Werbungskosten in der Anlage N aufgeführt werden (Textziffer 27 des BMF-Schreibens).
Die Nachweis- und Zahlungsbesonderheiten sind zu beachten.