StGB 316 1u2 ist wie lange in welchem Register?
Hallo,
hatte Jan 2015 eine Trunkenheitsfahrt mit 1,79, Unfall und Fahrerflucht.
Urteil StGB 316 1u2 Geldstrafe ohne Sperrfrist nur beschlagnahmt.
Bin wieder mit 1,99 erwischt worden.
Kann das Gericht und die MPU die letzte Sache noch einsehen oder ist alles nach 5 Jahren gelöscht?
Danke für eure Unterstützung
3 Antworten
Wie viele Tagessätze (TS) wurden damals verhängt? Geldstrafen von nicht mehr als 90 TS werden nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister (BZR) getilgt (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BZRG), höhere Geldstrafen erst nach 10 Jahren (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a BZRG).
Aus dem Fahreignungsregister (FAER) werden Entscheidungen über Straftaten, aufgrund derer die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nach 10 Jahren getilgt (§ 29 Abs, 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a StVG).
Urteil StGB 316 1u2 Geldstrafe ohne Sperrfrist nur beschlagnahmt.
Das ist für mich so nicht nachvollziehbar. Auf eine Verurteilung aufgrund von § 316 StGB folgt regelmäßig ein Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis folgt nach dem Wortlaut des Gesetzes zwingend auch eine Sperre von mindestens 6 Monaten für die Wiedererteilung (§ 69a Abs. 1 StGB). Einen Ermessensspielraum des Gerichts kann ich da nicht erkennen.
http://www.ra-schrenker.de/downloads/verkehrsrecht/merkblatt-vzr.pdf
Wie sind die Löschungsfristen?Die Eintragungen im VZR werden nach Ablauf der nachfolgenden Fristen gelöscht:
.......
Nach zehn Jahren bei Alkohol- bzw. Drogenfahrten oder anderen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis sanktionierten Taten
Also Alkoholfahrt oder Führerscheinentzug? Habe auch deshalb keine Punkte mehr im faer.
Was können die bei der MPU alles einsehen? Klinikaufenthalt oder Diagnose von Ärzten?
Was sollte ich beachten bei der MPU Vorbereitung. Mir wurde der avanti Kurs empfohlen und eine Haarprobe.
Bin echt irritiert.
Das Gericht kann die Verurteilung aus 2015 noch über Jahre hinweg sehen. Das steht alles im Bundeszentralregister (BZR).
Ich habe mir heute erst wieder einen BZR-Ausdruck gezogen, in dem noch Verurteilungen von 2010 drin standen.
Du selbst überhaupt nicht. Du kannst Einsicht in deine Eintragungen erhalten, muss dazu aber persönlich bei einem Amtsgericht erscheinen, an das der Auszug gesendet wird. Eine Kopie erhältst du zu deinem eigenen Schutz nicht. Die Details kannst du in § 42 BZRG nachlesen. Das das Auskunftsrecht auf Artikel 15 DSGVO (Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679) basiert, dürften m. E. keine Kosten anfallen.
Die Auszüge, die Frommwood sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zieht, dürften auf § 41 Abs. 1 Nr. 4 BZRG basieren. (@Frommwood: Bitte korrigieren, wenn ich mich irre.)
Krass. Dachte da stehen nur Verurteilungen mit mehr als 90 TS drin. Also sieht es das Gericht und auch die von der MPU?
Wie soll ich die MPU nur bestehen?
Führungszeugnis ≠ Auszug aus dem Bundeszentralregister. Die 90 TS-Regel betrifft nur das Führungszeugnis.
Der Gutachter für die MPU hat allerdings keinen Einblick in diese Register. Der bekommt nur die für das Gutachten nötigen Informationen von der Fahrerlaubnisbehörde. Du hast das Recht, diese Unterlagen vor der Weiterleitung einzusehen.
Vielen lieben Dank. Die Beschlagnahme war ein Zeitraum von fast 10 Monaten bis zum Urteil, deshalb habe ich keine Sperre mehr bekommen laut Richter. Ich hatte einfach mehr Glück als Verstand.