Wie wird der Finderlohn ausgezahlt?
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an einem Projekt, das sich mit dem Thema des Fundbüros auseinandersetzt. Dabei habe ich mir die folgende Frage gestellt, die ich durch einfaches Googlen nicht beantworten konnte. Und zwar, wie wird denn der Finderlohn ausgezahlt? Muss man den Finderlohn direkt bei der Abholung an den Finder zahlen oder bekommt man nach einer Zeit eine Rechnung zugeschickt, die man begleichen muss? Und wie verhält es sich, wenn ein Dritter mit einer Vollmacht den Gegenstand abholen soll?
1 Antwort
Aushändigung des Fundes gegen Zahlung des Finderlohnes (§ 971 BGB) mit Zurückbehaltungsrecht (§ 273) und präzis formulierter Vollmacht zugunsten des
Empfangsberechtigten. Und schließlich Eigentumsnachweis.