Erweitertes führungszeugnis?

1 Antwort

Nein, eingestellte Strafverfahren stehen nicht in einem Führungszeugnis, egal in welchem. Ggf. stehen sie noch im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Dortige Eintragungen werden nur für Zwecke der Strafverfolgung oder für Sicherheitsüberprüfungen für besonders sicherheitskritische Tätigkeiten bekannt gegeben, sowie bei Bedarf an die Waffen- und Sprengstoffbehörden und die deutschen Geheimdienste.

Ein gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren außerdem im Regelfall nicht gegen sich verwendet werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Paria 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 14:03

Ich danke Ihnen sehr für das antwort , ich hätte bitte noch 2 fragen.

1. Kann Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Einblick auf staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister haben ?

2. Wenn der Arbeitgeber nach ein eingestellte Ermittlungsverfahren fragt, darf ich es schweigen ?

3.mein plan war, dass ich in Jahren weiterstudiere, darf ich mit eingestellte Ermittlungsverfahren lehrien werden ?

Answer123  15.05.2021, 17:18
@Paria

zu 1) Im Regelfall nicht. Für weitere Angaben müsstest du uns mitteilen, welche Tätigkeit du dort ausüben wirst.

zu 2) Kommt auch darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage er frage. Im Regelfall musst du solche Fragen überhaupt nicht beantworten. Ausnahmen sind möglich, wenn du in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitest, siehe oben.

zu 3) Ein gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren wird deine Karriere nicht behindern. Du kannst also ohne Probleme noch Lehrerin werden. Da dürften ausreichende Deutschkenntnisse eher ein relevanter Aspekt sein.

Paria 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 18:24
@Answer123

Ich bin heilerziehungspflegerin, und habe ich in 4 Tagen ein Vorstellungsgespräch in einem öffentlichen Dienst

Answer123  15.05.2021, 18:34
@Paria

Dann gilt folgendes: Dein zukünftiger Arbeitgeber erhält keinen Einblick in das Bundeszentralregister oder in das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. In Führungszeugnissen wird das Verfahren nicht erwähnt (auch mangels Eintragungen im Bundeszentralregister). Fragen nach eingestellten Strafverfahren dürften unzulässig sein, ich gehe nicht davon aus, dass du sie wahrheitsgemäß beantworten müsstest. (Letzteres ohne Garantie, da müsste sich ein Arbeitsrechtler zu äußern.) Im Übrigen kann ein gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren nicht gegen dich verwendet werden.

Paria 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 19:13
@Answer123

Ich danke Ihnen sehr Herr Answer, Sie haben mir Freude und Hoffnung gegeben, ich dachte, dass ich mein tarumberuf und meine Träume und mein Zukunft verloren.

Ich hätte die lezte Frage, in 2 Jahren wird mein eingetellte strafverfahrenin in das Bundeszentralregister und in das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. gelöscht?und wenn so wäre , wenn ich Sicherheitsrelevantes Beruf hätte, könnte ich nach der Löschung arbeiten ?

Also nach der löschung werden meine Daten wieder sauber, als ob ich nix damals was hätte ?

Answer123  15.05.2021, 19:26
@Paria

Kommt darauf an. Bei einer großen Sicherheitsüberprüfung werden auch die lokalen Polizeibehörden befragt, sowie ggf. weitere Referenzpersonen. Da wäre ich dann im Zweifelsfall eher ehrlich. Zumal auch dort eine 170er-Einstellung dir eigentlich nicht negativ angelastet werden.

Wenn du dich mal auf einen Job bewirbst, bei dem eine Überprüfung gem SÜG Voraussetzung ist, kannst du dich ja nochmal melden.