Mir wurden über einen Anhörungsbogen zwei Vergehen vorgeworfen:
1. Umweltplakette nicht vorhanden
2. Parken ohne Parkscheibe
Nach ausfüllen des Anhörungsbogens und Stellungnahme meinerseits wurde die Ordnungswidrigkeit bzgl der fehlenden Umweltplakette eingestellt.
Nun kam jedoch der Bußgelgbescheid für das Parken ohne Parkscheibe (diesen Umstand hatte ich direkt auch zugegeben)
Auf diesem sind nun neben der Geldbuße von 10€ (fehlende Parkscheibe), zusätzlich Gebühren (25€) und Auslagen (3,50€) aufgeführt. Diese ergeben sich laut telefonischer Auskunft mit der Bußgeldstelle aus dem eingestellten Verfahren bzgl. des ersten Vorwurfs, der fehlenden Umweltplakette.
Ist dies so Rechtens?
Eingestelltes Bußgeldverfahren und ich soll trotzdem die Gebühren dafür bezahlen ??