Grundschuldbrief verloren oder aus dem Postfach gestohlen worden?

2 Antworten

Wenn man lange abwesend ist, muss man halt jemanden beauftragen, den Briefkasten zu leeren oder einen Nachsendeauftrag stellen. Warum sollte jemand ankündigen, dass er etwas schickt?

Deine Fragen werden eigentlich in diesem Artikel beantwortet.

https://www.focus.de/immobilien/experten/sebastian_wagner/grundschuldbrief-verloren-das-aufgebotsverfahren-hilft-weiter_id_8826245.html

Für die Beantragung des Aufgebotsverfahrens ist m.E. gar kein Anwalt notwendig.

https://amtsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/FAQ+Aufgebotsverfahren


makai189 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 01:37
  1. Warum ankündigen - weil dies ein unersetzbares Dokument ist und es sich um keinen Brief per Einschreiben handelt. Per Mail wurde uns geschrieben - "Ihr bekommt ein Bescheid über den Zahlungsende" - kein Wort über die Dokumente. Der Manager wusste stets von uns informiert, wann wir in der Stadt sind und wann wieder abreisen. Den Versand bis zur unseren nächsten Meldung in der Stadt anzuhalten oder diesen für eine spätere persönliche Übergabe an die Filiale leiten lassen, wäre ja logisch und möglich gewesen. Wozu ist der Manager da - nur einen Vertrag andrehen und jeglichen persönlichen Service verweigern?
  2. Ein Verwandter hat für uns die Post empfangen, aber tat es ungern. Und hat diese wohl verloren. Ändert nichts am Punkt 1.
  3. Die genaue Vorgehensweise wird in den Links nicht geschildert. Es interessieren einfach kkurz die exakten Schritte - was tun?!
Andri123  14.05.2021, 02:05
@makai189

Wenn Du den zweiten link nicht verstehst, solltest Du vielleicht doch lieber einen Anwalt mit der Beantragung beauftragen.

Bittet um eine Zweitausfertigung ..... sollte relativ problemlos innerhalb weniger Tage zu machen sein.