Anwaltskosten nach Gerichtstermin erscheinen mir hoch?
Hallo!
ich habe als Angeklagter vor Gericht zunächst einen Termin im Februar gehabt, welcher aufgrund der Anwältin auf Mai verschoben wurde. Im Januar habe ich allerdings bereits eine Rechnung in Höhe von 800€ beglichen, streitwert war 2200€.
Nun war die Verhandlung am Montag, Einstellung gegen 500€. Habe nun noch eine Anwaltsrechnung in Höhe von 1050€ bekommen von der Kanzlei!
Insgesamt habe ich mich ein einziges Mal mit der Anwältin getroffen und noch diesen Gerichtstermin eben gehabt. Kann es wirklich sein, dass ich für einen Gerichtstermin (der nur eine Stunde ging) mit 2200€ Streitwert sowie ein einziges 40 minütiges Treffen insgesamt 1800€ zahlen muss??? Die Anwältin wohnt circa 25 Minuten vom Gericht entfernt.
2 Antworten
kommt mir auch unverhältnismäßig hoch vor. Frage die Anwältin freundlich !! ob ihr hinsichtlich der Rechnung ein Fehler unterlaufen sei, da Du bereits im Januar eine Rechnung über 800 Euro erhalten und auch bezahlt hättest.
Du kannst nicht Angeklagter in einer Zivilsache sein, Du bist Beklagter.
Über den Verlauf des Verfahrens läßt Du Dich nur insofern aus als dass ein Vergleich stattgefunden hat. Gab es auch eine Beweisaufnahme?
All das läßt Anwaltsgebühren entstehen und ohne Kenntnis des genauen Ablaufs kann man keine Aussage dazu machen ob die Rechnung zutreffend ist.
Es ging um Graffiti, wurden Fotos in den Akten angelegt - oder was meinst du mit Beweisaufnahme? Wir wurden von wildkameras dabei fotografiert wie wir in einem Gelände waren, von welchem wir dachten dass es verlassen wäre. Diese Fotos sind in die Akte aufgenommen worden. Weitere beweisaufnahmen gab es nicht, außer noch ein Foto von eben erst getrockneter Acrylfarbe.
Die Anwältin musste nur Akteneinsicht beantragen, sich mit uns treffen, aufs Treffen vorbereiten und uns vor Gericht vertreten.
Während des verfahrens haben wir sie mehrfach bzgl der Kosten befragt, sie sagte einst es wären 700€ insgesamte Kosten bei normalem Verlauf (was es auch war). Sie sagte außerdem dass die erste Rechnung wohlmöglich die Endrechnung sein könnte (die 800€ Rechnung im Februar) sowie sie meinte, dass es keine 1400€ übersteigen würde (da ich fragte, ob es teurer als 1400 werden könnte)