Strafmaß bei fahrlässiger Brandstiftung?

2 Antworten

Das hängt schon einmal von den alten Vorgängen ab, wie es da ausgesehen hat. Das aus versehen wird ein Richter in seinem Fall starke bedenken geben das zu glauben.

...der zwar ausversehen, aber fahrlässig ein großes Gebäude in Brand gesetzt...

Es geht hier bestimmt um einen beträchtlichen Schaden. Das keiner verletzt wurde ist erstmal zweitrangig. Es kann im einem Gebäude immer ein Menschen sein, der dadurch zu tote kommen oder schwer verletzt werden kann.

Bei einem Industriegebäude kann die Existenz der ganzen Firma und deren Mitarbeiter auf dem Spiel stehen.

Aufgrund seiner Vorstrafe, vor allem gefährlicher Körperverletzung wird der

...ist aber vorgestraft wegen Drogenbesitz und gefährlicher Körperverletzung...

Richter davon ausgehen, das es ihm nicht interessiert hatte welche Folgen da an marschieren. Das aus versehen in seinem Fall dürfte nur gering wirken bis gar nicht.

Eine Jugendstrafe dürfte fällig sein mit entsprechender sozialer Betreuung was auch nötig wäre, sein Leben in Griff zu bekommen. Da würde ich gleich an seiner Stelle eine Lehre oder ein höheren Bildungsabschluss machen für die Zukunft. So hat er eine Perspektive sein Leben in die richtige Richtung zu lenken.

Das würde ich auch dem Richter sagen bei der Verhandlung. Am besten mit dem Anwalt die Möglichkeit im Vorfeld schon klären welche Möglichkeiten in seinem Bereich liegen, Schulisch usw..

Vielleicht hat er das Glück, das der Richter so was unterstützt mit Bewährungsauflagen wenn er das durchzieht was ich genannt habe.

Eine Schadensersatzklage seitens Versicherung käme noch hinter her. Da kann er dann Privat Insolvenz gleich machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

§ 306d StgB gibt das Strafmaß vor. Was realistisch ist ... derJugendliche sollte seinen Anwalt fragen.