Wir Kniffeln im Sommer gerne im Garten, in der Regel von 12 bis 15 Uhr und das maximal 3x in der Woche. Auf Matten die die Geräusche dämpfen. Jetzt beschwert sich der Nachbar. Darf er bzw. kann er „Gegenmaßnahmen“ treffen, womit er tatsächlich droht.