Erweitertes führungszeugnis?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte bitte wessen, ob eingestelte strafverfahren nach 170 Absatz 2 StPO im erweitertes führungszsugnes steht ?
Ich möchte auch wessen, ob der Arbeitsgeber im Öffentlichen Dienst auf die eingestelte strafverfahren Einblick haben kann ?
Viele Grüße P
Recht,
Führungszeugnis