Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?
Hallo in die Runde,
Vorab zum Verständnis:
Wir Hausnummer 13, Nachbar 15...G seine Garage und X unser Carport.
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, welches nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Wir erreichen unser Haus über eine Abzweigung von insgesamt 4 Wohneinheiten, diese Zufahrt gehört jeweils Hälftig zum jeweiligen Haus und Hältig eine Verkehrsfläche die jedem zu 1/4 gehört( 2,75m).
Da unser Haus das letzte in der Reihe ist, befahren wir automatisch beim ein und ausparken in unser Carport auch die Nachbargrundstücke. Bis dato kein Problem weil jeder seinen Parkplatz hat. Die vorderen 3 Häuser haben jeweils eine Garage welche ebenfalls nur über diesen Weg zu erreichen sind.
Für die andere Hälfte vom Haus gibt es nun einen neuen Besitzer, der nutzt die Garage und ebenfalls den Platz davor. Laut seiner Aussage ist das auch keine Ausfahrt sondern sein Grundstück. Es ist mir nun nicht mehr möglich aus meinem Carport rein oder raus zu fahren wenn er dort steht. Ja es ist sein Grundstück, dennoch ist die Fläche vor seiner Garage eine Ausfahrt. Diese kann er auch benutzen, wenn er uns nicht blockiert. Auch die Verkehrsfläche ist dafür zu schmal um ohne weiteres raus zu fahren. Da ein nettes Gespräch offenbar nicht möglich ist und nur Aussagen wie: Kaufen sie sich doch einen Smart oder lassen sie ihr Carport neu bauen von ihm kommen, kann ich nur noch andere Wege einschlagen.
Folgende Fragen: Darf er auf der Fläche vor seiner Garage parken, auch wenn er uns dadurch behindert? Laut seiner Aussage handelt es auch nicht um eine Ausfahrt sondern um sein Grundstück... es ist doch aber automatisch eine Ausfahrt weil seine Garage dort steht oder nicht?
2 Antworten
Wenn er die Zufahrt zu eurem Grundstück blockiert, darf er dort nicht stehen. Auch wenn es zu 100 % sein Grundstück ist. In solchen Fällen hat man normalerweise ein Wegerecht, was im Grundbuch eingetragen ist. Es ist auch aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt solche Zufahrten zu blockieren. Im Notfall hat die Feuerwehr keine Zeit die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Nur zur Verständnis:
1. Es war mal früher ein Haus, das geteilt wurde? Wie alt ist es?
2. Steht das Haus auf einem Flurstück oder mehreren?
3. Gibt es eine Teilungserklärung?
4. Im welchen Bundesland lebt ihr?
Bevor ihr zum Anwalt oder Notar rennt, lohnt sich ein Besuch beim Bauamt. Die Akten dort erhalten sehr viele nützliche Informationen, auch bei sehr alten Häusern. In Schleswig-Holstein darf z. B. keine Baugenehmigung erteilt werden, wenn die Rettungswege bzw. Zufahrten nicht gesichert sind. Unsere Bauaufsicht macht auch Bauberatung und beantwortet (in einigen Fällen sogar kostenlos) wesentliche Fragen.
Mir wurde der Flurstücksplan nicht angezeigt. Jetzt sehe ich ihn und einiges kann ich mir schon selbst beantworten.
Das Flurstück 1073 ist die Zufahrt. Da drauf darf der Nachbar nicht parken. Auf dem Flurstück 1076 darf der Nachbar auch vor seiner Garage parken aber nur so, dass er euch nicht blockiert, d. h. nicht mal 1cm vom Auto darf in die Zufahrt rausragen. In einigen Bundesländern müssen die Zufahrten mind. 3 Meter breit sein. In eurem Fall sind es, wie du schreibst 2,75 m. Schaut was in eurem Bundesland in der Landesbauordnung steht. Es könnte unter Umständen sein, dass er euch die "fehlenden" 25 cm zum Durchfahren gewähren muss. Man sieht leider auf dem Plan nicht, wie der Carport von euch steht. Ihr dürft sein Grundstück, wenn die mind. Breite zum Durchfahren angehalten wird, nicht ohne seine Erlaubnis als Zufahrt nutzen. Da könnte ihr Nachbar Recht haben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die 3 m. in einigen Fällen verdammt wenig sind. Aber rechtlich steht euch mehr nicht zu.
Auch wenn es eine Ausfahrt, seine Ausfahrt, ist, darf er da stehen/parken.
Aber er behindert damit ja unsere Ausfahrt.. kann mir nicht vorstellen das,dass dann so richtig ist.
Ein Wegerecht war bisher nicht erforderlich da die beiden Hälften zusammen gehört hatten. Kann ich mir das dann nachträglich einfordern?
Das ist auch meine größte Sorge, ich habe 2 kleine Kinder und das dritte ist unterwegs. Notfälle sind bei uns quasi vorprogrammiert. Das war ihm aber gleichgültig...