Thalia Mahnung und Nichterstattung der Retoure?

2 Antworten

Was wollte ihr eigentlich alle von der Polizei... Die Polizei ist dafür da, Verbrecher zu jagen, und nicht dafür, den Leuten bei ihren zivilrechtlichen Streitigkeiten zu helfen. Die Polizei hat in der Sache nichts zu suchen.

Als erstes hörst du bitte auf, irgendwo anzurufen. Telefonate sind i.d.R. nicht beweisbar und haben daher im Zweifelsfall nie stattgefunden. Und die Chancen, dass du irgendwas erzählst, was nachher zu deinen Ungunsten verwendet werden kann, ist relativ hoch.

Wir brauchen mal konkret Angaben:

  • Wann ist die erste Bestellung eingetroffen?
  • Wann hast du den Kauf wirksam widerrufenen? Nachweis des Zugangs?
  • Wann wurde dir der Erhalt der Rücksendung bestätigt bzw. wann ist die Rücksendung nachweislich beim Verkäufer wieder angekommen?
  • Wann hast du neue Bestellung getätigt?
  • Wann bezahlt?
  • Wann Aufrechnung erklärt? Nachweis des Zugangs?
  • Wann Mahnung?
  • Ware aus der zweiten Bestellung bereits erhalten?

Alles,was du nicht beweisen kannst, hat nie stattgefunden und muss (soweit möglich) wiederholt werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Anneanne726 
Beitragsersteller
 30.03.2021, 09:16

Ich suche das heute abend raus und schreibe die Daten auf.

Anneanne726 
Beitragsersteller
 30.03.2021, 00:41

Alles per Mail dokumentiert und in meinem Ordner abgeheftet und nun?

Answer123  30.03.2021, 00:43
@Anneanne726

Dass du irgendeine E-Mail mal formuliert und gespeichert / ausgedruckt hast, beweist gar nichts. Ich kann auch einen Brief schreiben und ausdrucken; wenn ich nicht beweisen kann, dass der angekommen ist, ist er im Zweifelsfall nicht angekommen.

Frommwood  30.03.2021, 07:53
@Anneanne726

Es würde helfen, wenn Du konkret etwas zu den von @Answer123 aufgeführten Punkten schreibst.

Zum einen hat er wirklich Ahnung und weiß, welche Punkte wichtig sind. Zum anderen versucht er Dir nur zu helfen.

Du hast den Sachverhalt zwar umfänglich geschildert, die juristisch wichtigen Punkte fehlen aber leider und auf nichts anderes kommt es an.

Selbstständig immer irgendwas "anzupassen" weil man denkt im Recht zu sein, ist oft der falsche Weg. Sieht man ja auch in diesem Fall.

Die nächste Bestellung (13,50) habe ich dann mit dieser gezahlten Vorkasse verrechnet und habe mit der richtigen Rechnungsnummer 3,65 überwiesen. 

Du hast hier 2 verschiedene Vorgänge die so an sich nichts miteinander zu tun haben. Du schuldest also zu recht Thalia 9,85 € .

Anzeige bei der Polizei?

Weswegen? Betrug? Liegt hier nicht vor.
Und das war es auch schon, was anderes käme hier auch erstmal nicht in Frage. Anzeige wegen Dummheit oder fehlerhaftes Buchungssystem kann man ja schlecht machen. Das einzige was du hier machen kannst ist Einschreiben mit Rückschein oder auf das Inkasso warten oder einen Anwalt für Zivilrecht beauftragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen mit erweit. Recherche

Anneanne726 
Beitragsersteller
 30.03.2021, 09:18

Ich hätte gerne Hilfe und eine hilfreiche Lösung, Vorwürfe bringen mich hier jetzt nicht weiter. Danke.

Comp4ny  30.03.2021, 11:23
@Anneanne726

Die Hilfe besteht darin, dass du die offene Schuld begleichen musst.
Die 9,85 € ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit und muss separat behandelt werden.