Minderjährige online Abo abgeschlossen, gültig?
Servus,
Meine Schwester hat vor einiger Zeit online mit Erlaubnis von Mama geshoppt und nach der Zahlung kam auf der Shopseite ein Angebot für kostenlose Exemplare einer Zeitschrift. Im kleingedruckten stand natürlich auch noch, dass es sich danach um eine kostenpflichtiges Abo handelt. Sie hat also das Kästchen angeklickt, womit sie bestätigt hat, dass sie es gelesen hat (hat sie natürlich nicht) und somit kamen dann die Zeitschriften. Meine Mutter hat davon nix mitbekommen, weil meine Schwester die halt gelesen und weggeschmissen hat. Nun kam eine Rechnung für die nächsten 12 Monate, weil das Abo nicht gekündigt wurde. Die Frage ist nun.. Müssen wir das zahlen? Die haben bereits mit Mahngebühren gedroht aber meine Schwester ist minderjährig (15) und hatte zudem keine Erlaubnis von Mama für so ein Abo. Meine Mama hat bis zu der Rechnung per Post nix bemerkt. Die Mail von der Firma damals war im Junk gelandet.
2 Antworten
Kinder von sieben Jahren bis 17 Jahren können Rechtsgeschäfte abschließen, allerdings nur mit Zustimmung ihrer Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Bei fehlender Zustimmung ist der Vertrag unwirksam. Einen Sonderfall stellt hierbei allerdings der sogenannte Taschengeldparagraf § 110 BGB dar. Danach kann auch ein Minderjähriger wirksam Verträge abschließen und das ohne Zustimmung der Eltern, allerdings muss der Preis, der im Vertrag enthalten ist, in vollem Umfange mit dem Taschengeld bewirkt worden sein, d. h., der Preis muss komplett bezahlt sein. Bei einem Abo ist dies aber gerade nicht der Fall, da eine regelmäßige erneute Zahlung notwendig ist. Daher ist bei einem Abo der sogenannte Taschengeldparagraf nicht einschlägig.
Fazit
Ein Minderjähriger kann allein keine wirksamen Abo-Verträge im Internet abschließen. Ist das Kind zwischen sieben und 17 Jahre alt, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu genehmigen. Geschieht dies allerdings nicht, hat der Anbieter des Abos keinen wirksamen Vertrag mit dem Kind geschlossen. Ein Anspruch auf Zahlung entsteht in diesem Fall nicht. Man kann sodann die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist es ratsam, dem Unternehmen die Sachlage kurz zu erklären und darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht und insoweit von künftigen Mahnungen und Rechnungen Abstand genommen werden soll.
Muss ein Vertrag widerrufen werden?
Einige Eltern stellen sich die Frage, ob der Vertrag vielleicht extra widerrufen werden muss. Ein Widerruf wäre nur notwendig, wenn der Vertrag zuvor wirksam zustande gekommen wäre. Dies ist jedoch wie gerade erläutert nicht der Fall. Der Widerruf ist daher nicht notwendig.
Unsere Tipps für alle betroffenen Eltern lauten daher wie folgt:
- Den geltend gemachten Betrag auf keinen Fall überweisen, weil man vielleicht denkt, dadurch Zeit zu gewinnen. Dies könnte so ausgelegt werden, dass der Vertrag des Kindes im Nachhinein von den Eltern genehmigt wurde.
- Nicht unter Druck setzen lassen.
- Der Taschengeldparagraf wird oftmals als Argument für das Zustandekommen des Vertrages angeführt. Hierdurch sollte man sich nicht beeindrucken lassen.
- Selbst wenn das Kind gegebenenfalls ein falsches Alter (Volljährigkeit) angegeben hat, ist dies nicht maßgeblich. Es kommt auf das tatsächliche Alter des Kindes an. Aber Vorsicht, gegebenenfalls droht eine Anzeige wegen Betruges gegen das Kind. Dieses ist nicht ausgeschlossen, auch wenn es nicht zulässig ist, dass die Firma die Betrugsanzeige als Druckmittel für die Begleichung der Rechnung benutzt.
- Sollte das Internet-Unternehmen ankündigen, gegen die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht vorzugehen, ist dies ziemlich abwegig, da Eltern natürlich nicht verpflichtet sind, das Kind permanent zu beaufsichtigen, auch nicht im Internet.
- Problematisch ist allerdings, wenn das Abo mit dem Handy der Eltern abgeschlossen wurde, weil dem Kind das Handy gegebenenfalls zum Spielen überlassen wurde. Dann ist es im Streitfall an den Eltern, zu beweisen, dass nicht sie den Vertrag abgeschlossen haben. Dies könnte sich als schwierig erweisen.
Das ist natürlich ein ernstes Problem, dann ist deine Mutter grob fahrlässig mit ihren Zugangsdaten umgegangen und muß sich nun gefallen lassen das sie selbst Schuld hat, somit wird der Vertrag wohl nicht storniert und aus Kulanz gekündigt, das heißt wohl min. die 12 Monate Laufzeit die Zeitschriften bekommen und schon mal vorsorglich fristgerecht kündigen sonst läuft der Vertrag wieder 12 Monate.
Also das wichtigste ist ehrlich sein. Deine sis soll das deiner Mutter erzählen. Wenn der Abo teuer ist dann kündigt ihn. Und wenn nicht dann zahlt und nach ein paar Wochen kündigen.
Danke für deine Antwort. Sie hat über den Account meiner Mutter auf der Shopping Seite bestellt und dementsprechend steht auch der Name meiner Mutter auf der Rechnung der Abofirma.Wir haben denen bereits den Sachverhalt erklärt aber es kam eben als Rückmeldung, dass ja jeder behaupten kann, dass die Tochter den Vertrag abgeschlossen hat... Wie soll man da vorgehen?