Darf der Kontrolleur mir zwingen weiter zu fahren obwohl ich aussteigen musste und mir das Handy wegnehmen?
4 Antworten
Nicht ohne weiteres. Aber solange keine Personalienfeststellung möglich war, darf er dich festhalten (§ 127 StPO) und ggf. auch das Handy behalten, bis die Polizei da ist (§ 229 BGB). Das Handy ist geeignet, die Feststellung deiner Personalien zu ermöglichen. Einfach einstecken und mitnehmen darf er ab natürlich nicht. Genauso wenig darf er sich außer dem Ticket irgendwas auf dem Handy anschauen.
Dein Handy hat er nicht anzufassen. Wenn das ein Fester Kontrolleur ist, dann muß er die Sache bis zur nächsten Haltestelle mit dir klären oder mit dir zusammen aussteigen. GGf kann er es bis zu deiner Endhaltestelle verzögern, nicht aber darüber hinaus.
Es gibt Fahrgastbegleiter ergo feste Kontrolleure, die den Zug eigentlich nicht verlassen(Fernverkehr) und es gibt Kontrolleure die "hop on hop off" arbeiten. Meist bei S und UBahn. Die also nur ein Abteil Kontrollieren, am nächsten Bahnhof abgehen und entweder ins nächste Abteil gehen oder gar auf den nächsten Zug warten.
Weder das Eine noch das Andere.
das soll heissen Nein das darf er nicht.
Du bist wohl schwarz gefahren?
Dann muß er die Bahn mit dir verlassen wenn du an der nächsten Haltetselle raus willst, er darf dich nicht zwingen weiter zu fahren als du willst, und dein Handy hat damit überhaupt nichts zu tun, warum sollte er dir das wegnehmen.
trotzdem darf der Kontrolleur das Handy nicht wegnehmen, er darf schauen ob ein Ticket da ist und hat dann das Handy wieder auszuhändigen.
Aber der Fragesteller schreibt ja auch ein bischen zu wenig dazu, ich denke das er/sie noch sehr jung ist.
ich bin schwarz gefahren und er hat mein Handy weggenommen da er dachte ich werde wegrennen
ok, hast du es denn wiederbekommen?
Er wollte wohl erst deine persönlichen Daten, und hat somit dein Handy genommen damit er diese bekommt.
Du mußt schon ein wenig bei der Wahrheit bleiben,denn deine Eingangsfrage liest sich als ob er dein Handy eingesteckt hätte.
Wie alt bist du eigendlich?
Bin 15, ich hatte keinen ausweis bei mir und er musste di polizei anrufen aber ich fand nicht nötig mein Handy wegzunehmen weil wir nicht weglaufen konnten
NEIN !!!!!!!
Wenn Du am Aussteigen gehindert wirst?
Erfüllt der Kontrolleur den Straftatbestand der Freiheitsberaubung/Nötigung.
Er MUSS mit dir Aussteigen und die Sache klären an Deinem Wunschausstieg.
Und wenn es ein flüssiger Kontrolleur ist?