Eigentumsvorbehalt bei Eigentumswohnung bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung?
Ein Freund stellte mir eine interessante Frage, die ich hier weitergebe. Er will nämlich seine Eigentumswohnung verkaufen und fragt nach, ob er sich bei ihr auch bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum vorbehalten lassen kann. Gibt es einen Eigentumbehalt bei einer Eigentumswohnung?
1 Antwort
umgekehrt, keiner wird den Notar beauftragen den Käufer ins Grundbucheintragen zu lassen, bevor gezahlt ist.
daher ist der Weg:
Vertrag
Eintragung einer Auflassungsvormerkung (sichert die Rechte des Käufers)
Bereitstellung des Kaufpreises, Grunderwerbsteuer, Einholung aller weiteren Genehmigungen.
Notar meldet, "alles ist OK für Vertragserfüllung und umschreibung.
Kaufpreisauszahlung an Verkäufer.
Antrag des Notars den Käufer als Eigentümer einzutragen (Auflassung)
Der Notar paßt schon auf, das kein Eintragung vor Kaufpreiszahlung erfolgt.