Überschreibung oder Verkauf einer Eigentumswohnung an die Tochter
Hallo Zusammen,
meine Mutter möchte mir gerne Ihre Wohnung Überschreiben oder Verkaufen. Die Wohnung ist noch nicht vollständig bezahlt und muss im Mai d.J. neu finanziert werden. Zu diesem Zeitpunkt werde ich die Wohnung übernehmen.
Meine Frage ist nun, ist es günstiger/geschickter wenn meine Mutter mir die Wohnung überschreibt (wenn das überhaupt geht, wenn sie noch nicht komplett bezahlt ist) oder ich die Wohnung zum vollen Preis kaufe und den Restbetrag neu finanziere?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre/Eure Hilfe/Einschätzung schöne Grüße
2 Antworten
es gibt alle Varianten:
- du kaufst zu 100%. Deine Mutter kann mit dem Geld den Kredit tilgen. Wenn du das Geld nicht hast, musst du einen Kredit aufnehmen
- deine Mutter schenkt dir den abbezahlten Teil, den Rest (Kreditanteil) kaufst du ihr ab - entweder bar oder auch über Kredit
Von Mutter an Tochter kann ein hoher Betrag verschenkt werden (alle 10 Jahre 400 t€). Nachdem ich nicht den Wert des Hauses kenne, deine finanziellen Möglichkeiten nicht, nicht weiss, ob es andere Kinder gibt etc., ist es schwer möglich, hier einen guten Rat zu geben.
Auf den ersten Blick würde ich folgenden Ansatz wählen: Schenkung des bezahlten Teils, Abkaufen des Teils, der über Kredit belastet ist.
Ein Fachanwalt oder Notar müsste hier her.
Miriam: "Im Mai neu finanzieren" heißt doch wohl, dass die Verlängerung des deiner Mutter ursprünglich gewährten Bankdarlehens ansteht.
Empfehlung: Setzt euch beide mit der Bank in Verbindung, fragt nach, zu welchen Bedingungen sich die Bank bereit erklärt, das Darlehen auf weitere, z. B. 15 Jahre, festzuschreiben.
Schildert beide der Bank den beabsichtigten Eigentumswechsel mit dem Wunsch auf Schuldübernahme durch dich und die Schuldhaftentlassung der Mutter im Zuge der Durchführung der (gemischten) Schenkung.
Bei positivem Gesprächsergebnis beauftragt einen Notar mit dem Urkundenentwurf incl. Schuldübernahme über den (restl.) Bankkredit. Also: Gemischte Schenkung, Schuldübernahme mit Vollstreckungsunterwerfung und ggfls. Teillöschung des bereits getilgten Teils des Kredits in eine Urkunde packen.