Muss Eigentumswohnung bei Einzug ins Pflegeheim sofort verkauft werden?
Meine Mutter ist jetzt ins Pflegeheim gezogen. Sie hat eine Eigentumswohnung bewohnt, die auch zur Hälfte mir gehört. Da erstmal noch Barvermögen vorhanden ist, will ich die Wohnung vermieten. Darf ich die notwendigen Renovierungen hälftig von dem Geld meiner Mutter nehmen, oder bekomme ich evtl. später Ärger mit den Behörden?
2 Antworten
Ist Deine Mutter noch geschäftstüchtig? Grundsätzlich kann sie Dir eine Vollmacht erteilen, ihre geschäftlichen Angelegenheiten in ihrem Auftrag und Sinne zu erledigen auch und gerade für den Fall, dass sie das selber nicht mehr kann. Wichtig ist hier eine saubere Buch- und Kontoführung. Dafür brauchste auch eine hinterlegte Bankvollmacht. Also altes Konto weiterführen, ggf. auf online umstellen, weil praktischer. In allergrößter Not ggf eine Art Treuhandkonto einrichten, wenn das geht (Bank fragen). Wichtig ist, dass man dir keinen Betrug oder Untreue nachweisen kann.
Es stellt sich aber auch die Frage, was dich am Ende günstiger kommt? Weil Du zahlst ja dann auch Miete und trägst die üblichen Risiken eines Vermieters. Ebenso kommen Umzugskosten auf dich zu. Die können mehrere 1000 € betragen und das ganze noch mal wenn du wieder zurück ziehst. Es entstehen Kosten um die Wohnung vermietbar zu machen oder vermietest unrenoviert, was wiederum andere Risiken mit sich bringt. Das muß man alles mit einrechnen. wie hoch ist die verbleibende Lebenserwartung?
Mind. die Hälfte von dem Geschriebenen verstehe ich nicht!
Warum Umzugskosten, häääää???
Wofür zahlt der Fragesteller dann Miete, häää???
"Da erstmal noch Barvermögen vorhanden ist, will ich die Wohnung vermieten"
Dann mach das doch- Bedenke aber, das die Hälfte der Nettomiete an deine Mutter geht, da es Ihre Wohnung ist. Hat sie sogar Wohnrecht auf die ganze Wohnung, dann steht ihr sogar die ganze Nettomiete zu.
Du willst die Wohnung Renovieren, nicht Sanieren, ergo sollte auch nichts gegen sprechen, das Geld deiner Mutter dafür aufzuwenden, sofern sie es dir gestattet oder du eine Vollmacht hast. Das geht ja nicht in die Tausende.
Sorry falsch gelesen. bearbeiten war nicht mehr möglich ...
"Sie hat eine Eigentumswohnung bewohnt, die auch zur Hälfte mir gehört. "
Ich geh mal davon aus, das die andere Hälfte noch der Mutter gehört. Daher sind die Mieteinnahmen ebenso zu teilen.
Wie gesagt, hat die Mutter ein eingetragenes Wohn- oder Niesbrauchsrecht auf die gesamte Wohnung so steht ihr sogar die gesamte Nettokaltmiete zu.
Zur Verdeutlichung: Ich wohne nicht mit in der Wohnung. Ich bin nur nach dem Tod meines Vaters vor 30 Jahren mit seiner Hälfte der Wohnung im Grundbuch eingetragen. Vollmacht bzw. Einverständnis meiner Mutter zur Vermietung liegt auch vor.