Hallo in die Runde.
Es geht um die Verteilung von Nebenkosten in einer Eigentümergemeinschaft.
Die Müllkosten werden laut Teilungserklärung nach den im Haus lebenden Personen umgelegt. Eine alleinstehende Mutter lebt mit ihren zwei Kindern im teenageralter in einer der Wohnungen. Für diese Wohnung wird bislang der Verteilerschlüssel 3 Personen genutzt. Nun lebt bereits seit ca. 16 Monaten der Lebenspartner ebenfalls in der Wohnung. Dieser hat allerdings auch eine eigene Wohnung, für die er meldeamtlich erfasst ist. Tatsächlich hält er sich jedoch nur noch selten in seiner Wohnung auf.
Bei der Nebenkostenabrechnung kam es nun zu der Eingabe, dass die Berechnungsgrundlage für diese Wohnung doch eigentlich auf 4 Personen geändert werden müsste.
Ist dem so?
Vielen Dank fürs Durchlesen.