Kann man bei verkauf einer ETW gezahlte Rücklage vom Käufer verlangen?
Ich möchte meine Eigentumswohnung, in der ich 2 Jahre gewohnt habe, verkaufen. Während dieser 2 Jahre habe ich monatlich eine Rücklage gezahlt, die in dieser Zeit nicht verbraucht wurde. Kann man diese Rücklage vom neuen Käufer zurückverlangen, da er ja im Falle einer evtl. baldigen Renovierung davon provitiert. Oder hat man da einfach Pech gehabt?
2 Antworten
Die Rückstellungsbeträge gehören zum Gemeinschaftseigentum und sind als Vorschuss auf notwendigeReparaturen am Gemeinschaftseigentum anzusehen. Bei einem Verkauf bleiben sie imgemeinschaftlichen Topf und können vom Verkäufer nicht zurückverlangt werden. Vielmehr geht der Anteil an der Rücklage mit dem Wohnungsverkauf automatisch auf den Erwerber über und ist in dem ausgehandelten Kaufpreis enthalten (OLG Düsseldorf Az 9 U 220 / 93).
Mach es, wie Mauersegler bereits geschrieben hat.
Interessanter Gedanke. Für den Käufer wird es entscheidend sein, wie hoch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft sind. Sind nämlich keine vorhanden, wird er den Kaufpreis unter Umständen drücken. Also, von Anfang an würde ich die Rücklagen im Kaufpreis berücksichtigen. Den kann der Käufer dann akzeptieren oder es lassen.