Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen
Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.
Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.
Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?
Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.
Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?
Danke im Voraus Martin
3 Antworten
Hallo, wer sich von seiner Riester-Immobilie trennen will, muss den Verkaufserlös binnen vier Jahren in ein neues Objekt investieren oder sich mit einem anderen Riester-Produkt freikaufen (s.u.). Andernfalls fordert das Finanzamt für das Kapital auf dem Wohnförderkonto (Einlagen plus Förderung) Steuern nach. Kein Verlust der Förderung droht, wenn der Riester-Sparer seine Immobilie verkauft und binnen vier Jahren nach Auszug ein neues förderfähiges Objekt erwirbt (= Ihr neues Haus). Dazu muss er den Betrag, der seinem bisherigen Wohnförderkonto entspricht, in die Finanzierung des neuen Objekts stecken. Kein Verlust der Förderung droht wenn der Riester-Sparer binnen eines Jahres nach Auszug so viel Geld, wie er an Eigenbetrag und Zulagen auf dem Wohnförderkonto liegen hat, in ein Riester-Rentenprodukt steckt (Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplan).
Sie können also durchaus Ihre ETW förderunschädlich verkaufen. Den BSV können Sie zwecks Übertragung in einen anderen Vertrag kündigen. Aber - Sie haben ja noch das Vorausdarlehen, dieses würden Sie vorzeitig ablösen durch den Verkaufserlös. Hier wird u.U. eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Das Ganze ist ein Menge Papierkram und die Frage ist wie weit Ihnen da Ihr Berater bei der SH hilft.
VG,
Wenn ich meinen Bausparvertrag richtig lese und verstehe, dann müsste ich die Darlehenssumme eigentlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung mithilfe von einer Sondertilgung bis zur vollständigen Rückzahlung tilgen können (mit Riester geht das natürlich nicht, aber das möchte ich ja sowieso vorher umschichten). Problem ist, dass ich noch lange Zeit in der Ansparphase bin/wäre. Kann die Ansparphase hier ein Problem sein?
Wenn ich den Eigenbetrag und die Zulagen in ein anderes Riesterprodukt stecken müsste, würde das ja bedeuten, dass ich quasi keinen Cent von den 65000,- EUR getilgt hätte oder verstehe ich das falsch? Plus die Gebühren an die Bausparkasse zum "freikaufen" könnte das dann ein teurer Spaß werden...
könnte das dann ein teurer Spaß werden
Heiraten auch:-)) Der Euro ist anschließend nur noch 50 Cent wert.
Aber Du sieht ja selbst in der Heirat ein Problem:
Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme
lach .... durch eine Hochzeit zu Geld kommen, wäre für mich weniger ein Problem. Ganz im Gegenteil, ein durchaus sehr angenehmer Nebeneffekt !!!
;-)))) K.
ja, war wohl etwas unglücklich ausgedrückt ;)
Hallo,
Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen ....
" Als Grundregel gilt: Wer sich von seiner Riester-Immobilie trennen will, kann sich mit einem anderen Riester-Produkt freikaufen. Andernfalls fordert das Finanzamt für das Kapital auf dem Wohnförderkonto (Einlagen plus Förderung) Steuern nach. "
da deine Frage bereits seit 6 Std unbeantwortet steht, habe ich dir diesen Link herausgesucht. Ich hoffe ich kann damit schon etwas helfen.
Evtl. meldet sich aber doch noch ein(e) Fachmann(frau) zu deinem Problem. K.
"Den BSV können Sie zwecks Übertragung in einen anderen Vertrag kündigen. Aber - Sie haben ja noch das Vorausdarlehen, dieses würden Sie vorzeitig ablösen durch den Verkaufserlös. Hier wird u.U. eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig."
Hat hier jmd hier Erfahrung darin und kann ungefähr einschätzen, wie so eine Vorfälligkeitsentschädigung aussieht? Womit müsste ich rechnen?