Ich bin Rentnerin.Ich habe eine Eigetumswohnung 68.8 m2. Kann ich Grundsicherung bekommen?


11.10.2024, 19:04

Hallo., ich habe heute von Geschäftsstelle einen Gutachterausschuss Wertgutachten meiner Eigetumswohnung 200000€ bekommen. Ich weiß nicht, was als nächstes passieren wird, ob sie mich zwingen werden, die Wohnung zu verkaufen oder nicht.

6 Antworten

Es könnte möglich sein, einfach beantragen. Es gibt auch immer "Einzelentscheidungen", einen solchen Bescheid habe ich gerade erhalten bzgl. erhöhter Heizkosten. Auch schonmal bzgl. erhöhter qm-Fläche. Beides allerdings bei Mietwohnungen.

Für Eigentumswohnungen käme ja auch der Lastenzuschuss infrage.


irina963 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 15:41

Ich habe Bescheid für Grundsicherung als Darlehen bekommen.

Und heute von Geschäftsstelle Gutachterausschuss Wertgutachten meiner Wohnung 200000 € bekommen. Muss zum Landesamt schicken.

Ich weiß nicht, was als nächstes passieren wird, ob sie mich zwingen werden, die Wohnung zu verkaufen oder nicht.

Andri123  11.10.2024, 17:48
@irina963

Womit wird denn die nur darlehensweise Leistung nach Par.91 SGB XII begründet? Das wäre ja bei einer selbst bewohnten, angemessenen Immobilie (unter 80 qm) eigentlich nicht richtig. Par. 90. Müsste als Vollzuschuss gewährt werden.

Lass Dich beraten, z.B. beim VdK oder von einem Anwalt. Aber Vorsicht, als VdK-mitglied bekommst Du keinen Beratungshilfeschein, ein Anwalt ist aber mitunter besser.

Die Widerspruchsfrist solltest Du beachten.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj8k9-W0IaJAxUf_AIHHa3xDX8QFnoECB4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.iww.de%2Fsr%2Felternunterhalt%2Fleserforum-beruecksichtigung-von-immobilienvermoegen-bei-der-gewaehrung-von-sozialhilfeleistungen-b110486%3Fsave&usg=AOvVaw1LOBAKzOdb8-e6jpRa9p8p&opi=89978449

Das Problem ist, das du Rentnerin bist und somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.

Anders wie bei Bürgergeld/ALG2 ist bei Grundsicherung hier dein Schonvermögen kleiner und selbsgenutzter Immobilienbesitz ggf zur Verkaufen.

Es sind in deinem Fall leider Einzelfallentscheidungen ob du verkaufen musst und das Geld zum Leben nutzen musst oder nicht. Zu deinen Gunsten spricht, das die Gerichte neuerdings regelmäßig zu Gunsten des Antragstellers entscheiden, aber leider nicht immer.

Ich würde dir also auch eher zum Lastenzuschuß raten als zur Grundsicherung.

Hallo,

im Prinzip schließt eine von der Größe her "angemessene (80 qm/1 Person) selbst genutzte Eigentumswohnung", die Möglichkeit eine Grundsicherung zu erhalten nicht unbedingt aus ......"SCHONVERMÖGEN" !

Wenn es auch etwas Mühe macht der sprichwörtlich, deutschen Gründlichkeit betr. umfassende Antragstellung .....(Formulare, Formulare 🙈) nachzukommen, lohnt sich diese Mühe in vielen Fällen für so manchen Antragsteller.

Denn die Grundsicherung im Alter ist keine pauschale Höhe, die Berechnung hängt von vielen einzelnen Positionen (Einkünfte/Vermögen/anrechnungsfreie Posten) des Antragstellers ab. 

" Wer beantragt kann verlieren - wer nicht beantragt hat schon verloren " !

👋

Leideer wissen wir nicht, wie hoch Deine Rente ist und auch nichts über die Kosten für Deine Eigentumswohnung.

Normaler Weise solltest Du zuerst den Lastenzuschuss (Wohngeld für Immobilieneigentümer) beantragen.

Wenn Du Bürgergeld beantragst, sind die kosten, die anerkannt werden das Hausgeld, was DU zu zahlen hast und ggf. noch die Zinsen für eine noch laufende Finanzierung. Tilgungsleistungen für ein Darlehen nicht.

Außerdem ist das Geld für die Wohnung bei dem Betrag gedeckelt, der für eine Wohnung anerkannt würde.

Einfach probieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Hinsichtlich der geringen Größe der Wohnung sollte das kein Problem darstellen.