Kann eine Eigentumswohnung von jemandem verkauft werden, der eine Generalvollmacht des Eigentümers hat?
Meine Mietwohnung soll verkauft werden. Der Vermieter, der auch alleiniger Eigentümer ist, will nicht verkaufen, jedoch seine Lebensgefährtin, die behauptet sie hätte eine Generalvollmacht.
Muss ich den Immobilienmakler mit Kaufinteressenten in die Wohnung lassen und habe ich das Recht vorher die Generalvollmacht einzusehen?
2 Antworten
Ob sie zum Verkauf der Wohnung berechtigt ist, ist für dich erstmal unerheblich. Möchte sie gegenüber dir Rechte geltend machen die deinem Vermieter zustehen, wie zB eine Besichtigung in deiner Wohnung durchzuführen, kannst du dir selbstverständlich die Vollmacht dafür zeigen lassen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er wäre bevollmächtigt.
Ja auf die Vollmacht kannst du aus meiner Sicht bestehen. Aber sie muss nicht notariell beglaubigt sein. Das ist zwar notwendig um die Wohnung verkaufen zu dürfen, nicht aber um die Rechte aus dem Mietvertrag mit dir wahrnehmen zu dürfen
Ich würde Kaufinteressenten max. nach schriftlicher Ab-/Rücksprache mit dem Vermieter / Eigentümer in die Wohnung lassen.
Läuft alles über Imobilienmarkler der würde zusammen mit Kaufinteressenten die Wohnung besichigen, Vermieter selbst ist nicht vor Ort (250km entfernt) Markler hat Auftrag von Lebenspartnerin erhalten (angeblich mit Generalvollmacht) die Wohnung zu verkaufen.
Nichts desto trotz solltest Du Deinen Vermieter kontaktieren.
Danke,alles nicht so einfach an den Vermieter zu kommen, wird alles von lebenspartnerin abgefangen ob telefonisch oder per Post
Dann sollen Makler oder Lebensgefährtin eine Vollmacht vorlegen, die diese berechtigen, den Eigentümer in mietvertraglichen Angelegenheiten zu vertreten. Eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht des Eigentümers genügt, wenn dieser noch in der Lage dazu ist.
Danke für die schnelle Antwort.Also lass ich mir erst vom Imobilienmarkler die beglaubigte Generalvollmacht zeigen und danach mache ich Termine zur Besichtigung ? Ist diese nicht gültig muss ich niemanden zur Besichtigung in die Wohnung lassen?