Kauf Haus, Darlehen neu auf dann vermietete Eigentumswohnung, Verluste aus V&V absetzbar?
Ich grüble gerade über folgendes Problem und würde mich freuen, wenn jemand mir weiterhelfen könnte. Wir besitzen eine schuldenfreie ETW und planen ein Haus zu kaufen. Wir würden ein Darlehen auf die ETW aufnehmen und damit den Hauskauf finanzieren. Die ETW wollen wir dann vermieten.
Können wir die Verluste aus Vermietung steuerlich geltend machen? Meine Bedenken sind, daß das Darlehen im Nachhinein aufgenommen wird und die Mittel für ein anderes Objekt genutzt werden.
Hat hier jemand Erfahrung.
Lieben Dank für Antworten.
2 Antworten
Die Lösung ergibt sich aus den Antworten auf diese Frage.
Kurz
>Können wir die Verluste aus Vermietung steuerlich geltend machen?
nein, das könnt ihr nicht.
@MadRampage: Zu Deinem PS/Tipp noch folgende Anmerkung bzw. Alternative:
Dies ist der klassische Anwendungsbereich für einen Zeitmietvertrag, mit dem man die evtl. Schwierigkeiten der Eigenbedarfskündigung vermeiden kann. Der Zeitmietvertrag darf über längstens 48 Monate abgeschlossen werden. Details unter § 575 BGB. Der Zeitmietvertrag muss stets eine Begründung für seine Befristung haben, hier also Eigenbedarf.
Aus der Tatsache, dass Du ein Objekt beleihst und anschließend vermietest entsteht ja noch nicht die steuerliche Verwertbarkeit für diesen Kredit. Erst wenn Du mit dem Kredit Investitionen in dem vermieteten Objekt vornimmst kannst Du die anfallenden Ausgaben und Zinsen für den Kredit gegen die Mieteinnahmen verrechnen und damit möglicherweise negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Du willst aber den Kredit für ein später selbst genutztes Wohneigentum verwenden. Damit fehlt dann jedich der Bezug zur vermieteten Eigentumswohnung.
DH!
PS/TIPP: Was man machen könnte wäre das das neue Objekt (Haus) in den ersten Jahren zu vermieten um hier die anfänglichen Verluste aus V+V steuerlich absetzten zu können. Alledings muss man dann mind. 3 Jahre auf das neue Haus verzichten und auch richtig wegen Eigenbedarf kündigen was nicht immer so ganz einfach ist ...
Hinweis: Aber durch die abbezahlte ETW seit Ihr doch in der sehr guten Lage, die Beleihung auf beide Objekte zu verteilen und damit zu senken und sehr gute Soll-Zinsen zu bekommen und darüberhin auch noch Einnahmen/Gewinne aus V+V zu erziehlen.