Hallo, in unserer Wohnanlage haben vor 6 Jahren mehrere Eigentümer ihre Balkone in Eigenregie von aussen gestrichen, ohne vorherigen Beschluß der Eigentümergemeinschaft. Das Ergebnis ist nun, dass einige Balkone hellbraun und andere dunkelbraun gestrichen sind.
> In der Gemeinschaftsordnung steht dazu, dass dies gemeinschaftlich von der Hausverwaltung erfolgen sollte.Der Vorbesitzer unserer Eigentumswohnung hat sich vor 5 Jahren in einer Eigentümerversammlung bereit erklärt, ebenfalls seinen Balkon auf eigene Kosten von außen zu streichen. Da er aber dazu ein Gerüst benötigt hätte, wurde dieser damalige Beschluss, aus Kostengründen, nicht umgesetzt.
(Wir wohnen im obersten 6. Stockwerk einer Wohnanlage)Meine Frage nun ist:
*Ist so ein Beschluß zulässig und wenn ja, wielange gilt dieser?
Müssen wir uns an diesen Beschluss halten und nun ein Gerüst aufbauen lassen, damit wir den Balkon von außen streichen können?