Muss mann eine ETW 100 qm selbstgenutzt, 2 Pers. bei Hartz IV Bezug verkaufen

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Hier ein Artikel zu Wohnungseigentum und Hausbesitz im Hartz IV-Bezug:

http://www.umzug-transparent.de/umzugsratgeber-von-a-bis-z/hartz-4-eigentumswohnung-und-haus/

Da wird erwähnt: "Außerdem kann pro zusätzlichem Familienmitglied die Wohnfläche um 20 m² mehr berechnet werden."

Ich versteh das nur so, dass diesbezüglich die Mitarbeiter der Arge einen Ermessensspielraum haben. - Es wird dort empfohlen, sich Rat bei der Arge zu holen ...

Na, dann empfehle ich Dir viel lieber:

Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Ich drück Dir die Daumen, dass alles zu Deinen Gunsten und Deiner Zufriedenheit klar geht.


igoy44 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 19:25

in den Durchführungsbestimmungen der ARGE habe ich folgendes gelesen: Die genannten Größen sind allerdings nicht als Grenzwerte zu verstehen;.... und .... ...... Nur wenn die selbstgenutzte Immobilie deutlich zu groß (unangemessen) ist, kommt daher eine Berücksichtigung als Vermögen in Betracht. Nur wer sagt mir: Was ist deutlich zu groß (unangemessen)????

Eine 80qm große Eigentumswohnung gilt für bis zu 2 Personen als angemessen, eine 100qm große Eigentumswohnung nicht mehr, vgl.

www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

Da das die Richtlinien der ARGE sind, ist es schwierig, Euch da einen Rat geben zu wollen. Ihr könnt versuchen, den Sachbearbeiter mit dem Kostenargument zu überzeugen. Die Erfolgsaussichten sehen eher ungünstig aus. Das dürfte der Fall für einen im Sozialrecht versierten Anwalt sein.

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist das so rechtens. 100qm sind für 2 Personen überdimensioniert und haben natürlich auch höhere Kosten. Im Einzelfall kann das auch anders sein. Die angemessene Wohnungsgröße liegt bei ca. 60 qm für 2 Personen. Ich würde aber auf alle Fälle das anwaltlich prüfen lassen.