Meine Mietwohnung soll verkauft werden. Der Vermieter, der auch alleiniger Eigentümer ist, will nicht verkaufen, jedoch seine Lebensgefährtin, die behauptet sie hätte eine Generalvollmacht.

Muss ich den Immobilienmakler mit Kaufinteressenten in die Wohnung lassen und habe ich das Recht vorher die Generalvollmacht einzusehen?