Verkauf der Eigentumswohnung wegen weiteren Aufenthalt im Heim?
Der Vermögensverwalter für den Nachlass meiner Mutter, ist mein Schwager. Dieser möchte die Eigentumswohnung meiner Mutter verkaufen, weil das Geld für das Heim aus ihren eigenen Mitteln nicht mehr reicht. Meine erste Frage wäre...kann er so einfach die Wohnung verkaufen? Benötigt er nicht eine Zustimmung? Wenn ja, von wem? Meine Mutter ist dement.
Wie erfahre ich ob er auch der Betreuer ist?
4 Antworten
"Vermögensverwalter für den Nachlass" ist der falsche Begriff, denn deine Mutter ist noch nicht Tod. Er könnte höchstens eine Von der Mutter unterschriebene Generalvollmacht haben, die vor Ihrer Demenz aufgesetzt wurde.
Er benötigt jetzt zusätzlich die Zustimmung des Gerichtes oder eines Gerichtlich gestellten Betreuers für diesen Fall.
Alternativ kann er die Wohnung vermieten und eurer Mutter die Mieteinnahmen zukommen lassen.
Wieviel "Arbeit" willst du dir mache, wozu bist du bereit? Du könntest vor Gericht beantragen, das du gestellter Betreuer bist, dann wird die Vollmacht ungültig und alles läuf über dich. Oder du kannst auch bei Gericht einen Externen Betreuer fordern. Ist eben die Frage, ob und was du möchtest.
Im übrigen eine Vollmacht über den Tod hinaus, kann im Sterbefall von den Erben aufgekündigt, entzogen werden, aber eben erst nach dem Tod.
Mein Problem ist ohnehin das mein Schwager die Generalvollmacht hat und ich dies nie hätte Befürwortet. Nachdem sich meine älteste Schwester danach der ältere Bruder sich schon mit der Generalvollmacht die sie vor meinem Schwager hatten jeweils bereichert haben und da ging es nicht um Kleingeld einmalüber 40 000€.Meine Schwester mehr als 100 000€ nahm meine Mutter ihnen die Vollmacht ab und gab diese meinem Schwager. Seine Frau, natürlich auch eine Schwester, hat Parkinson im fortgeschrittenem Stadium und kann hierbei nicht mitwirken. Bleibt nur der Weg zum Gericht und was soll ich da bitte genau beantragen?
Es wäre wichtig, dass ein Betreuer für die Mutter bestellt wird! Dieser wird auch vom Gericht laufend überwacht. Dieser kann dann die notwendigen Entscheidungen treffen. Betreuer kann ein Familienangehöriger sein oder ein Berufsbetreuer.
Jemand mit Generalvollmacht wird nicht überwacht! Mit einer Vollmacht kann aber die Wohnung verkauft werden.
Sie meinen damit, dass die Vollmacht die mein Schwager besitzt, ausreicht um die Wohnung eigenständig zu veräußern?
Der Vermögensverwalter für den Nachlass meiner Mutter, ist mein Schwager.
So lange die Mutter noch lebt, gibt es keinen Nachlass der zu verwalten wäre. Oder meinst du, dass es als ihr Betreuer eingesetzt ist? Dann kann er die Wohnung nur mit Genehmigung durch das Betreuungsgericht verkaufen.
Wenn es dir nicht recht ist , was dein Schwager macht , dann beantrage beim Gericht einen Betreuer . Sag denen , was du hier geschrieben hast . wenn es um Unterschlagungen geht , werden die sicher hellhörig .
Vielen Dank, sehr hilfreich dann hat er nur eine Generalvollmacht. Sagt aber mit Bestimmheit das er die Wohnung verkaufen will. Da ich nun eine von den * hoffe meine Mutter lebt noch lang* Erbe sein werde, erkläre ich mich mit dem Verkauf nicht einverstanden, wobei ich ihn gefragt habe ob ich die Wihnung anmieten kann. Was kann ich tun?