Habe mir Eine Eigentumswohnung gekauft obwohl ein Keller dabei ist verweigert Mann die Nutzungen?
hallo
Habe mir eine Wohnung gekauft und dazu gehört auch ein Keller Raum so aber es wurde vor meinem Kauf auf der Wohnungseigentümerversammlung per Abstimmung beschlossen das Keller zu gemacht werden und nicht genutzt werden von keinem ob jetzt Eigentümer die in der Wohnung selbst wohnen oder normaler Miete Keller bleibt zu
Was kann ich da jetzt machen geht das einfach Die WEG hat dem Beschlussantrag zugestimmt,das passierte vor dem Kauf . ich musste mir jetzt einen Lagerraum mieten ( ob wohl ein kelle vorhanden ist darf ich selbst als Eigentümer meinen eigenen Keller nicht nutzen da es ja eine WEG Beschluss ist.
Mal Kurz in Keller was abstellen geht nicht ich muss um an die Sachen die eigentlich in meinem Keller Ligen sollten Erst ein Transport mieten,hin und zurück ca 50 KM fahren um an meine sache die im angemieteten Lager Raum Ligen zu kommen und der kostet mich monatlich auch noch 85€
kann ich die Kosten der WEG In Rechnung, so wie denn Mehr Aufwand der damit verbunden ist in Rechung stellen
im Endeffekt ist es mir egal ob die andern Eigentümern ihren Mietern Mieter die Nutzung des akellers verweigert aber da ich die Wohnung selbst nutze bin ich auf denn Keller angewiesen.
LG
also habe jetzt Nachforschungen gemacht
Das war ein Punkt bei der Versammlung (Grund war eine Einbruchserie also so gut wie jeder Keller Raum wurde aufgebrochen)
Beratung und Beschlussfassung über die zukünftigen Zugangsregelung zumieterkellern:,, sollen die Räume generell geöffnet undfür Bewohner mit Kellerschlüssel zugänglich gemacht werden
Aus dem Ergebnisprotokoll der Versammlung
Aus der Beratung Heraus wird der Beschlussantrag dahin abgewandelt, dass die Zugänge zu Mieterkellern verschlossen werden,so dass Berechtigte nur in Abstimmung mit dem Hausmeister oder dem Verwalter Die Räume Betreten können.
Der Verwalter verkündet, dass der abgewandelte Beschlussantrag einstimmig angenommen wird.
So aber was das denn bitte das ich als Eigentümer mich nach andern Richten muss um in meinen Keller zu kommen davon Mal angesehen Hausmeister arbeitet Mo-Fr 7:00-14:30 der Verwalter ist noch weniger vor Ort aber meine Arbeitszeit ist 6:00- 14:00 und bis ich Zuhaus bin haben wir 15 Uhr also auch nicht möglich geschweige will ich selbst entscheiden wann ich Lust habe was in Keller zutragen da ich im 3 Stock wohnene und einen Babysitter Brauch ich auch nicht geht keinen. Was an was ich wann in denn Keller trage
hoffe Mann kann mir jetzt mehr dazu sagen
Lg
3 Antworten
Was waren denn die Gründe für diesen Beschluss? Einfach so aus Spaß werden sie Eigentümer das ja nicht beschlossen haben.
Die Frage inwiefern der Beschluss gültig und bindend ist, kann final vermutlich nur ein Gericht beantworten. So ein Beschluss ist ja schon außergewöhnlich. Wurde er formal korrekt getroffen, ist die entscheidende Frage ob so ein Beschluss überhaupt bindend für alle getroffen werden darf.
Hier wird die nur ein Fachanwalt für Immobilien weiterhelfen können. Am besten mit viel Erfahrung im WEG-Recht.
Natürlich kannst du deine Aufwände Mal in Rechnung stellen, aber die WEG wird sehr sicher nicht zahlen. Sprich du solltest bereit sein die Gültigkeit des Beschlusses auch vor Gericht anzufechten.
wenn dir der vertrag die kellernutzung einräumt, aber vor der unterzeichnung ein entsprechender beschluss gefasst wurde, von dem du keine kenntnis hattest und dir der verkäufer nichts gesagt hat, dann kannst du diesen vertrag anfechten und hast ansprüche auf rücktritt und schadensersatz gegenüber dem verkäufer
Wenn Du eine Wohnung mit zugeordnetem Kellerraum gekauft hast, dann ist die Art der Nutzung dieses Kellerraums in Deinem Verfügungsbereich. Ein Beschluß der Eigentümerversammlung, die in Deine Eigentumsrechte eingreift, wäre nichtig.
Eine Eigentümerversammlung kann auch nicht beschließen, dass anderen Eigentümern selbst oder durch ihre Mieter die Nutzung der ihnen zugeordneten Kellerräume gestattet bzw. verboten wird, da dies in deren Eigentumsrechte eingreifen würde.
Die Eigentümerversammlung könnte höchstens über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum verfügen.
Der WEG-Beschluß, die Teilungserklärung der Immobilie und Dein Kaufvertrag sollten von einem Fachanwalt geprüft werden. Im Zweifelsfall werden rechtliche Schritte angebracht sein.
Ich habe es so verstanden, dass dies VOR dem Kauf beschlossen wurde. Also hat er dem ja zugestimmt als er die Wohnung gekauft hat, oder?