Schmutzige Wohnung gemietet. Wer und wie gründlich muss gereinigt werden?
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich habe eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag unterschrieben. Der Mietbeginn ist am 16.06 im Mietvertrag angegeben. Die Übergabe der Wohnung hat am 18.06. stattgefunden. Der Vormieter ist ausgezogen und hat die Wohnung im dreckigen Zustand hinterlassen. Der hat gar nichts geputzt. Die Abflüsse im Waschbecken und in der Duschkabine waren verstopft. Ich habe selber mit meinem Rohrreiniger versucht die Rohre zu reinigen. In der Duschkabine hat es geklappt. Im Waschbecken nicht. Im Mietvertrag ist eine besenreine Übergabe vereinbart. Der Teppichboden im Zimmer ist sehr dreckig mit großen Flecken überall. Der Vormieter hat nicht gesaugt. Der Polsterstuhl ist auch dreckig und mit Flecken verdreckt. Auf dem Stuhl kann ich nicht sitzen.
Der Vermieter hat eine Grundreinigung veranlasst. Der Teppichboden mit großen Flecken wurde nur gesaugt sowie der Polsterstuhl. Ich will dass der Teppichboden und der Polsterstuhl nass mit einem Teppichreinigungsgerät gereinigt werden.
Meine Frage, muss der Vermieter den Teppichboden und den Polsterstuhl nass mit einem Teppichreinigungsgerät reinigen? Oder soll ich das machen?
Welche Rechte stehen mir zu? Nach der Übergabe am 18.06 konnte ich in die dreckige Wohnung noch nicht einziehen. Die Grundreinigung wurde nur am 25.06 durchgeführt. Am 29.06 muss der Abfluss im Waschbecken gereinigt und das Bettgestell repariert werden.
Der Vermieter hat mitgeteilt, dass die Reinigungskosten dem Vormieter in Rechnung gestellt werden.
Muss ich die halbe Miete für Juni vom 16.06 zahlen, obwohl die Wohnung bei Übergabe dreckig war und immer noch nicht ganz sauber ist.
Vielen Dank im Voraus!