Eigentumswohnung ohne noch Ehemann kaufen?
Liebe Community,
ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, bin offiziell verheiratet, die Ehe ist aber aus, und ich möchte mich von meinem Ehemann räumlich endgültig trennen.
Das Geld für die Wohnung stammt teilweise aus meinen eigenen Ersparnissen, teilweise aus Schenkung meiner Eltern. Nichts davon gehört praktisch meinem Mann.
Wie ist das rechtlich gesehen? Kann ich Alleineigentümerin sein ohne meinen Mann?
Wir haben keinen Ehevertrag geschlossen. Wie ist es mit dem sog. "Zugewinnausgleich". Ich möchte nur das Vermögen behalten, das mir gehört und ich möchte auch seins nicht haben. Ich weiß außerdem nicht, was er hat. Ich vermute, dass er mehr Ersparnisse hat als ich.
Ich danke vielmals für Nachlesehinweise, Tipps und Informationsquellen.
Herzliche Grüße
Lisko
4 Antworten
dann lassen sie sich gefälligst scheiden und kaufen die Eigentumswohnung dann...
warum so kompliziert?
naja ob die Ehe aus ist...entscheiden beide Seiten, das mag bei ihrem Nochmann ganz anders klingen... auch wer jetzt welches Vermögen hat, bzw wer sich am besten arm rechnet im "Zugewinnausgleich"...
ich würde noch warten...die Eigentumswohnungen sind meiner ortigen Zeitung zufolge eh gerade am stagnieren
ok...2:0 für sie...
einen Fachanwalt für Familienrecht brauchen sie sowieso...warum fragen sie nicht diesen...ich jedenfalls würde es getan haben...alles Gute ihnen
Die Formel lauet Endvermögen minus Anfangsvermögen. Bei beiden.
Ob Dein Endvermögen aus Kontoständen oder Immobilien besteht, ist egal. Allerdings muss eine Immobilie erst bewertet werden.
Schenkungen Deiner Eltern während der Ehezeit gehören zu Deinem Anfangsvermögen.
Bsp. Konto bei Heirat 100.000, Schenkung 5 Jahre später 200.000. Anfangsvermögen=. 300.000.
Endvermögen bei Scheidung, Wohnung 300.000, Konto 50.000, Dein Zugewinn 50.000.
Es zählt das Datum des Scheidungs- antrages für das Endvermögen. Wenn man die Scheidung unkomplizierter gestalten will, legt man Schenkung und Wohnungskauf nach den Scheidungsantrag.
Das wird vermutlich auch die Scheidungskosten geringer halten.
Regel die Scheidung und kaufe dann. Das macht vieles einfacher.
Während einer laufenden Ehe gebildete Ersparnisse eines jeweiligen Partners fließt, soweit keine Gütertrennung besteht, in den Zugewinnausgleich. Aus Schenkungen max. der Zinsgewinn / Kapitalertrag.
"?"
Zum Beispiel, weil die ETW JETZT zu haben ist und nach der Scheidung vielleicht nicht mehr.
Oder einfach aus dem Grund, der schon im EP steht: "ich möchte mich von meinem Ehemann räumlich endgültig trennen."
Warum so aggressiv?