Als Eigentümer Ärger mit der Hausverwaltung?

3 Antworten

Wir wäre es denn, mit anderen Eigentümern Kontakt aufzunehmen.

Wer da lange Zeit Eigentümer ist muss doch wissen, wer im Beirat ist und der muss auch die Beschlüsse kennen.


Dakata 
Beitragsersteller
 20.02.2023, 16:47

Wenn ich wüsste wer Eigentümer und wer Mieter wäre würden wir das ja gerne tun, leider rückt sie auch die Eigentümerliste nicht raus . Und die Voreigentümerin ist mittlerweile verstorben und die Erben wissen auch nichts

Wenn Du tatsächlich eine wirksame Frist gesetzt hast, dann ab zum Anwalt, die HV befindet sich im Verzug und hat dann auch die Anwaltskosten zu tragen!

Was gehört zu einer wirksamen Frist?

Es muss ein fest benanntes Datum gesetzt sein!

Die gesetzte Frist muss realistisch, also erfüllbar, sein!

Die Hausverwaltung ist nur für allgemeine Schlüssel zuständig. Der Eigentümer der Wohnung darf jederzeit das Schloss wechseln oder den Schlüssel nachmachen lassen.


Dakata 
Beitragsersteller
 20.02.2023, 16:44

Es geht nicht um den Wohnungsschlüssel sondern den Haustürschlüssel

senior1  20.02.2023, 21:02
@Dakata

Dann ist deine Formulierung ein wenig unglücklich.

Dakata 
Beitragsersteller
 21.02.2023, 07:37
@senior1

OK, für mich war allerdings der Unterschied klar Hausschlüssel= Schlüssel um ins Haus zu kommen

senior1  21.02.2023, 07:43
@Dakata

Warum dann der Zusatz "Hausschlüssel für meine Wohnung"?

Dakata 
Beitragsersteller
 21.02.2023, 20:28
@senior1

Wie soll ich in meine Wohnung kommen wenn ich erst gar nicht ins Haus komme? Der Anwalt ist beauftragt und gut ist